Wettanbieter ohne Steuer im Vergleich: Wer die 5,3 % trägt und wer sie einpreist
Stand: 30. Oktober 2026 — geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in der Fassung vom 2. Oktober 2026.

Wer nach einem Wettanbieter „ohne Steuer“ sucht, sucht in Wahrheit nach einem Anbieter, der eine Rechnung übernimmt, die er ohnehin bezahlen muss. Die Sportwettensteuer trifft seit dem 1. Juli 2012 jeden regulierten Wettschein in Deutschland, und sie trifft nicht denjenigen, der den Wettschein ausfüllt. Schuldner ist der Veranstalter. Ob er die Abgabe selbst schluckt oder sie über die Quote, den Gewinn oder den Einsatz an den Kunden weiterreicht, entscheidet er allein — und genau daran unterscheiden sich die zehn Marken, die auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stehen.
Das macht die Suche nach „0 % Wettsteuer“ zur Suche nach einer Rechenweise. Die Abgabe verschwindet nirgends, sie wechselt nur die Adresse. Bei einem Anbieter, der die Steuer übernimmt und dafür die Quote kürzt, zahlt der Spieler sie in Cent pro Wette, ohne dass ein Steuerposten auf dem Wettschein auftaucht. Bei einem Anbieter, der sie gesondert ausweist, steht sie schwarz auf weiß unter dem Einsatz und schmerzt dafür sichtbar. Beide Wege führen zum selben Finanzamt.
Der wichtigste Satz dieses Themas: 5,3 % des Wetteinsatzes ergeben nicht 5,3 % des eingezahlten Betrags. Das Gesetz rechnet die Steuer aus dem Einsatz heraus, der die Steuer schon enthält. Wer 100 € einzahlt, hat davon rund 5,03 € an das Finanzamt abgeführt; der Rest ist Einsatz. Die Differenz klingt nach Krümelkram, sie entscheidet aber, ob ein Quotenabschlag fair gerechnet ist oder nicht.
Und noch etwas gehört vor jeden Vergleich: Die Steuer ist keine Lizenz. Sie fällt auch bei einem Anbieter an, der in Deutschland gar keine Erlaubnis hat und sie trotzdem abführt. Ein Steuerbescheid auf dem Firmenkonto ist kein Nachweis, dass irgendjemand diesem Anbieter das Veranstalten von Sportwetten in Deutschland erlaubt hat. Wer das prüfen will, prüft die Whitelist — sonst nichts.
Illegal oder erlaubt: Der Unterschied liegt auf der Whitelist
Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist kein Anbieter mit einer anderen Erlaubnis. Er ist ein Anbieter ohne Erlaubnis, und das Veranstalten von Sportwetten für Menschen in Deutschland ohne Genehmigung ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Eine maltesische, curaçaoische oder Anjouaner Lizenz entwirft für diesen Punkt nichts. Sie berechtigt ihren Inhaber nicht, in Deutschland Sportwetten anzubieten, und die Aufsicht ahndet das: Am 17. September 2026 warnte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten, etwa Platincasino.
Die einzige belastbare Prüfung ist die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV, geführt von der GGL mit Sitz in Halle (Saale). In der Fassung vom 2. Oktober 2026 stehen dort 30 Einträge: 27 Inhaber mit Erlaubnis für Sportwetten, zwei davon zusätzlich für Pferdewetten, und drei Inhaber, die ausschließlich Pferdewetten anbieten dürfen. Diese Zahlen sind nützlicher, als sie aussehen. Sie zeigen erstens, dass die Whitelist klein ist. Und sie zeigen zweitens, dass ein Inhaber mehrere Erlaubnisse haben kann, die nichts miteinander zu tun haben.
Der zweite Punkt wird ständig verwechselt. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln als eine Sportwetten-Erlaubnis. Wer auf einer Whitelist-Zeile ein Casino-Permit sieht, weiß über den Sportwettenteil derselben Firma nichts. Sportwetten laufen nur über die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis eingetragen ist — und jede eingetragene Domain endet auf .de. Umgekehrt gilt das nicht: Eine .de-Domain beweist gar nichts. Jeder Betreiber kann sich eine registrieren.
Zur Laufzeit: Eine Ersterlaubnis gilt fünf Jahre, geregelt in § 4c Abs. 1 GlüStV. Wichtiger für den Leser ist, was die Whitelist nicht zeigt. Sie nennt nur Ausstellungs- und Folgeerlaubnisdaten, niemals ein Enddatum. Wer dort ein Auslaufdatum zu lesen glaubt, liest etwas hinein. Und die Feststellung „dieser Anbieter hat Sportwetten seit dem 9. Oktober 2020 im Programm“ ist eine Aussage über ein Datum auf einer Liste, keine Aussage über die Qualität des Wettprogramms.
Die Erlaubnis erteilt wird für eine Sache (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV): das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet. Beaufsichtigt und mit Bußgeld belegt wird sie nach § 28a. Die Steuer dagegen ist Sache des Finanzamts und nicht der GGL. Das ist keine Formalie, sondern erklärt, warum die beiden Prüfungen — bin ich bei einem erlaubten Anbieter, wie viel Abgabe zahle ich — getrennt laufen und getrennt beantwortet werden müssen.
Was die Erlaubnis beim Wetten konkret begrenzt
Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis ist kein Freifahrtschein für jede Wette, die sich ein Programmierer ausdenken kann. § 21 Abs. 1 GlüStV lässt Festquotewetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Zwischenfälle darin zu, als Einzel- oder Kombinationswette. Alles, was darüber hinausgeht, braucht die Zulassung durch die Aufsicht: Wettarten müssen nach § 21 Abs. 5 im Sportwettprogramm der GGL stehen.
Livewetten sind noch enger gezäumt. Während ein Ereignis läuft, darf nach § 21 Abs. 4 nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente gesetzt werden, und auch das nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball: ja. Der nächste Satz im Tennis: ja. Der nächste Punkt im Tennis oder der nächste Korb im Basketball: nein. Für einen Spieler, der gern im Minutentakt nachlegt, ist das die schmerzhafteste Regel des ganzen Systems.
Gesperrt sind Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen — die GGL rechnet im Fußball alles unterhalb der 3. Liga zum Amateurbereich. Ebenfalls gesperrt: manipulationsanfällige Wetten, Wetten auf Regelbrüche oder deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a), Wetten auf soziale oder politische Ereignisse. E-Sport ist kein Sport, die Aufsicht sagt es selbst, und deshalb gibt es in Deutschland keine erlaubten E-Sport-Wetten. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Ein gesetzliches Einsatzlimit pro Wette kennt das Sportwettenrecht nicht.
Diese Grenzen sind der Preis der Legalität, und sie sind hoch genug, um ehrlich benannt zu werden. Wer sein Glück auf das nächste Tor gebaut hat, verliert diese Nische in Deutschland vollständig. Wer dagegen 1X2, Handicap oder Gesamttore als Einzel- oder Kombiwette mag, verliert nichts.
Was von ausländischen Seiten kommt — und was fehlt
Ausländische Seiten verlocken mit dem, was hier fehlt: keine Erlaubnispflicht, keine Aktivitätsdatei, kein Einzahlungslimit von 1.000 €, kein Prüfprotokoll. Sie sprechen selten darüber, was stattdessen wegbleibt. Auf einem Angebot ohne deutsche Erlaubnis ist kein Platz in OASIS und keiner in der LUGAS-Limitdatei. Das heißt für den Spieler: kein Selbstausschluss, der überall greift, kein bundesweit wirksames Einzahlungslimit, und niemand, an den er sich mit einem Streit wenden kann, der in Deutschland etwas zu sagen hätte.
Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt, und die Frage liegt inzwischen beim Europäischen Gerichtshof. Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou hielt es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit einer Ausnahme: Behörden haben zugesichert, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen.
Wer diese Entwicklung als Rückzahlungsversprechen liest, liest zu viel. Wer sie als Drohkulisse verkauft, auch. Es gibt Urteile, es gibt eine Vorlagefrage und es gibt Schlussanträge, die das Gericht nicht binden. Kein Spieler hat einen Anspruch darauf, einen verlorenen Einsatz zurückzubekommen. Wer bei einem Anbieter ohne Erlaubnis spielt, spielt ohne Schutz und hofft auf ein Verfahren, dessen Ausgang er nicht kennt.
Für den Spieler, der Strafrecht sucht, um einzuschätzen, wie riskant die Teilnahme ist, steht § 285 StGB im Raum: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel, bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Verfolgungen einzelner Spieler sind nicht belegt. Das ist weder grünes Licht noch Grund zur Dramatik — es ist der Stand der Dinge. Der Veranstalter, der ohne Erlaubnis anbietet, steht nach § 284 StGB schlechter da: bis zu zwei Jahre, für die Werbung bis zu einem Jahr. Und die Aufsicht arbeitet nicht nur mit Bußgeldern, sondern nach § 9 GlüStV auch mit Untersagungsverfügungen, Zahlungs- und Netzsperren.
Spielerschutz: Warum „0 % Wettsteuer“ am Limit nichts ändert
Eine Werbebotschaft über Steuern ist eine Werbebotschaft über Preise. Sie berührt keine einzige Regel, die den Spieler schützt. Wer glaubt, ein Anbieter mit „0 % Wettsteuer“ sei der risikoärmere von zwei Anbietern, hat zwei verschiedene Dinge in einen Topf geworfen — einen Rechnungsposten und ein Schutzversprechen. Verlustrisiko und Limits sind auf einer Werbeseite dieser Art in keinem Abschnitt besser als bei jedem anderen Anbieter.

Was die Teilnahme an einer deutschen Sportwette voraussetzt, beginnt bei der Volljährigkeit: § 4 Abs. 3 GlüStV zieht die Grenze bei 18 Jahren. Danach kommt die Identitätsprüfung. Nach § 6a gilt ein Konto pro Anbieter, vollständig verifiziert. Vor der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spielbetrieb zulassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Ein Spieler, der das als Misstrauen liest, liest richtig: Es soll verhindern, dass ein Neukunde erst Geld einzahlt und dann an einer Prüfung scheitert, deren Ergebnis er nicht beeinflussen kann.
Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 beträgt standardmäßig 1.000 € pro Kalendermonat — über alle Anbieter hinweg, und durchgesetzt wird es über die LUGAS-Limitdatei. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, darf für einzelne Personen einen höheren Betrag zulassen, bis 10.000 €, und zwischen 10.000 € und 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler. Das geht nur gegen belastbaren Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit — eine Selbstauskunft ohne Belege genügt nicht. Eine Herabsetzung des Limits wirkt sofort, eine Heraufsetzung erst nach sieben Tagen. Diese sieben Tage sind der aufregendste Teil des Kapitels: Wer im Verlauf eines Abends die Grenze erhöhen will, wartet bis zur nächsten Woche. Genau so ist es gedacht.
Die LUGAS-Datei ist keine Einbahnstraße. In ihr steht auch die Aktivitätsdatei, und nach § 6h GlüStV ist gleichzeitiges Spielen bei mehreren Anbietern unzulässig. Ein Anbieter sieht also nicht nur das Limit, sondern auch, ob sein Kunde gerade anderswo Wettscheine ausfüllt. Es gibt kein zweites Konto irgendwo im Land, das dieses Limit unterläuft.
Das Sperrsystem heißt OASIS (§§ 8, 8a). Es wird bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt und ist bundesweit. Wer sich selbst sperrt, ist mindestens drei Monate gesperrt, wenn er einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Für die akute Situation gibt es den Panikbutton nach § 6i Abs. 3: ein sofortiger Block für 24 Stunden. Diese Mechanik ist das Gegenstück zur Werbebotschaft. Ein Anbieter mag mit „0 %“ werben — die Sperre, die ein Spieler dort auslöst, gilt in Halle genauso wie in Hamburg.
Die Frage, die ein Vergleich an dieser Stelle beantworten muss, ist nicht, welcher Anbieter die Steuer trägt, sondern wo ein Spieler sein Geld wiederfindet, wenn er aufhören will. Spielergelder liegen nach den Vorgaben auf einem treuhänderischen Konto, das im Insolvenzfall geschützt ist. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7). Auf einer ausländischen Seite ohne Erlaubnis existiert diese Konstruktion nicht. Wer dort einzahlt, ist ein Gläubiger wie jeder andere.
Einzahlung, Auszahlung, Ausweisprüfung
Für Zahlungen gilt nach § 6b Abs. 4 GlüStV eine Regel, die vielen Neukunden erst auffällt, wenn die Auszahlung hakt: Ein- und Auszahlungen sind nur über ein Zahlungskonto im eigenen Namen zu einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Genau dieses Kriterium hält Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Sportwetten heraus.
Das erklärt eine Häufung, die manchem als Zufall erscheint: „Wettanbieter ohne Steuer“ wird gern zusammen mit „PayPal“ gesucht, und das hängt zusammen. Bei Sportwetten.de stehen Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte von Visa und Mastercard, Banküberweisung, Skrill und Aircash im Zahlungsangebot; für alle wird „Keine“ Gebühr und „Sofort“ als Bearbeitung genannt, als Mindestbetrag gelten 10,00 € bei Trustly, Skrill und Aircash. Einzahlungen über Dritte sind ausdrücklich untersagt. Das eigene Konto ist also nicht nur Pflicht, sondern auch die Zahlungsmethode selbst.
Welche Marken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen. Wer eine bestimmte Methode braucht, sucht also nicht nach dem Steuerthema, sondern liest die Zahlungsseite des Anbieters. Und wer wissen will, welche Gebühren auf ihn zukommen, liest sie dort — bpremium etwa macht die Auszahlungsgebühren von der gewählten Zahlungsmethode abhängig: Bei Banküberweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums fallen die regulären Inlandsgebühren der Banken an, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
Das Steuerkapitel gehört an den Wettschein, nicht an die Werbeseite
Die Steuer wird nach §§ 16-25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes erhoben. Die Bemessungsgrundlage ist nach §§ 17, 18 der Einsatz, vermindert um die Steuer selbst — 5,3 % daraus, das entspricht rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Schuldner ist nach § 19 der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler. Ob und wie die Abgabe weitergegeben wird, ist eine Entscheidung des Anbieters, und sie ist für jeden Anbieter nur aus dessen eigenen Bedingungen zu belegen.
Was der Gesetzgeber über die steuerlichen Rahmenbedingungen hinaus regelt, ist die Werbung. Nach § 5 Abs. 7 GlüStV darf nur werben, wer eine Erlaubnis hat. Die Sperrstunde von 6 bis 21 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 betrifft virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele — Sportwetten ausdrücklich nicht. Für Sportwetten gelten andere Verbote: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während dessen Liveübertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, und keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3 und 6). Wer meint, am Nachmittag Werbung für eine Sportwette gesehen zu haben, muss sich also nicht täuschen.
Und noch ein Punkt, den viele Sucher erwarten und der ausfällt: Eine Vorschrift im GlüStV, die einen Sportwettenbonus deckelt oder seine Umsatzbedingungen vorgibt, existiert nicht. Beträge, Mindestumsätze und Mindestquoten stehen ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Gesetzgeber hat sich hier enthalten.
Die Anbieter im Steuervergleich
Die Tabelle ordnet die Marken danach, wie sie mit der Abgabe umgehen und seit wann sie die Sportwetten-Erlaubnis haben. Sie sortiert nicht nach Sympathie.
| Anbieter | Behandlung der Steuer nach eigenen Angaben | Inhaber der Sportwetten-Erlaubnis | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| Interwetten | Übernimmt die Steuer nach eigenen AGB und nimmt zum Ausgleich einen Quotenabschlag von 5,3 % vor; im Gewinnfall sinken Auszahlungsquote und Wettgewinn um 5,3 %, Cash-Out-Gewinne ausgenommen; kein Abzug vom Einsatz | kein Eintrag unter diesem Markennamen | kein Eintrag unter diesem Markennamen |
| Sportingbet | Nennt in den Wettregeln eine Steuer von 5 % des Wetteinsatzes nach § 17 RennwLottG und behält bei gewonnenen Wetten 5 % des Bruttogewinns ein | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022 |
| Wettarena | Weist außer dem Wetteinsatz und der gesondert ausgewiesenen Steuer von 5,3 % des Spieleinsatzes inkl. Steuer keine weiteren Kosten aus | — | — |
| Winamax | Wirbt mit „0% Wettsteuer und die besten Quoten“, ohne die Rechenweise offenzulegen | — | — |
| ODDSET | Gibt an, weder Einsatz noch Gewinn mit einem Steuerabzug zu belegen, und zahlt Gewinne auf den kompletten Einsatz ohne Abzug aus | — | — |
| Betway | Führt die Wettsteuer im abschließenden Prüfschritt des Wettscheins als eigenen Posten neben Spielen und Wettsystem | — | — |
| bwin | Führt keine Steuerangabe in der Form der anderen Marken | bwin (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 23.12.2022 |
| 888sport | Führt keine Steuerangabe in der Form der anderen Marken | 888 Germany Limited | 30.06.2021, Folgeerlaubnis 15.12.2022 |
| Betano | Führt keine Steuerangabe in der Form der anderen Marken | Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021, Folgeerlaubnis 16.12.2022 |
| Tiptorro | Führt keine Steuerangabe in der Form der anderen Marken | Torro Tec Limited | 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022 |
| LeoVegas | Führt keine Steuerangabe in der Form der anderen Marken | LVSports Limited | 21.10.2024 |
| AdmiralBet | Führt keine Steuerangabe in der Form der anderen Marken | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 13.12.2022 und 29.07.2024 |
| bpremium | Führt keine Steuerangabe in der Form der anderen Marken | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022 |
| NEO.bet | Führt keine Steuerangabe in der Form der anderen Marken | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022 |
| Sportwetten.de | Führt keine Steuerangabe in der Form der anderen Marken | NetX Betting Limited | 19.11.2020, Folgeerlaubnis 16.12.2022 |
Die Spaltenaufteilung ist die Aussage: Nur sechs Marken sagen überhaupt etwas darüber, wie die Abgabe auf ihren Wettscheinen landet, und von diesen sechs sagen drei nur, dass sie es selbst tragen, ohne den Mechanismus zu beschreiben. Bei den anderen liest der Spieler die Rechenweise nicht — er liest das Ergebnis, wenn die Wette durch ist.
Interessant ist die Spanne der Erlaubnisdaten. Drei Marken sind seit dem 9. Oktober 2020 dabei, die späteste in dieser Liste ist LeoVegas mit dem 21.10.2024. Das ist insofern aussagekräftig, als die Erlaubnis nicht rückwirkend Wirklichkeit schafft: Wer 2019 bei einem heute erlaubten Anbieter gespielt hat, hat damals nicht bei einem erlaubten Anbieter gespielt. Der Unterschied zwischen „seit wann erlaubt“ und „seit wann auf dem Markt“ ist genau der Unterschied, an dem die zivilrechtlichen Rückforderungsverfahren hängen.
Bei Interwetten, Sportingbet, Wettarena, Winamax, ODDSET und Betway steht in den eigenen Bedingungen, wie sie die Abgabe behandeln. Bei Interwetten, Sportingbet und Wettarena steht kein Inhaber unter dem Markennamen in der Whitelist-Eintragung, weil diese Marken nicht zu den zehn Marken gehören, die in diesem Vergleich mit vollständiger Whitelist-Prüfung geführt werden. Die Prüfung der Erlaubnis gehört für sie separat gemacht — und sie wird in der Whitelist nicht über den Markennamen geführt, sondern über Inhaber und Domain. Wer nur den Markennamen in das Suchfeld der Liste tippt, findet nichts und schließt daraus falsch, es gebe keine Erlaubnis.
Wer trägt, wer einpreist: Die Rechenwege der Anbieter
Ein Anbieter, der die Steuer trägt, trägt sie nicht aus Nächstenliebe. Er trägt sie, weil er sie in die Quote eingerechnet hat, bevor der Kunde sie sieht. Ein Anbieter, der sie ausweist, reicht sie durch und lässt die Quote in Ruhe. Zwei Wege, zwei Kundenerlebnisse.
Interwetten wählt den stillen Weg und beschreibt ihn offen. In seinen AGB (Abschnitt G.8) steht, dass die Sportwettensteuer nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz von Interwetten getragen wird und zum Ausgleich bei Wetten ein Quotenabschlag in Höhe von 5,3 % vorgenommen wird. Im Gewinnfall reduziert sich die Auszahlungsquote und damit der Wettgewinn um 5,3 %, Cash-Out-Gewinne ausgenommen. Vom Einsatz wird nach diesen AGB nichts abgezogen. Für einen Einsatz von 100 € auf eine Quote von 2,10 sieht der Spieler also einen Wettschein ohne Steuerzeile. Er sieht aber auch nicht, dass der Gewinn, der dort stehen müsste, gekürzt wurde.
Wettarena geht den anderen Weg. In den spielrelevanten Informationen heißt es, dass außer dem Wetteinsatz und der gesondert ausgewiesenen Steuer von 5,3 % des Spieleinsatzes inklusive Steuer keine weiteren Kosten anfallen. Der Betrag steht auf dem Schein. Der Spieler zahlt ihn und weiß, wofür.
Sportingbet hat einen dritten Ansatz, und er ist der steuertechnisch auffälligste. Die Wettregeln nennen eine Steuer von 5 % des Wetteinsatzes nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes und zugleich einen Einbehalt von 5 % des Bruttogewinns — also von Einsatz multipliziert mit Quote — bei gewonnenen Wetten. Im gewonnenen Fall werden zwei Bezugsgrößen berührt, im verlorenen Fall eine. Ein Anbieter, der nur bei Gewinn einbehält, verschiebt die Last vollständig auf den guten Tag des Kunden; im Verlustfall bleibt die Quote unangetastet, weil es nichts einzubehalten gibt. Wer oft verliert, merkt den Mechanismus weniger. Wer die Wette trifft, merkt ihn sofort.
ODDSET und Winamax stehen auf derselben Seite des Zauns und unterscheiden sich in der Sprache. ODDSET gibt an, weder den Einsatz noch den Gewinn der Spielenden mit einem Steuerabzug zu belegen; Gewinne würden auf den kompletten Einsatz ohne jeden Abzug ausbezahlt. Das ist die klarste Aussage in dieser Runde, weil sie beide Richtungen benennt. Winamax wirbt mit dem Slogan „0% Wettsteuer und die besten Quoten“ — eine Behauptung über die Rechenweise liefert er nicht mit. Ein Slogan ist keine Rechenweise, und „die besten Quoten“ ist Werbung, keine Messung. Wer die Aussage prüfen will, vergleicht Quoten auf seinem eigenen Markt, statt dem Superlativ zu glauben.
Betway macht den Spieler hingegen mitschuldig am Wissen: Die Wettsteuer erscheint im abschließenden Prüfschritt des Wettscheins als eigener Posten neben den ausgewählten Spielen und dem Wettsystem. Wer vor dem Absenden hinschaut, sieht die Abgabe. Wer durchklickt, zahlt sie trotzdem.
Der eine Fall, der die Wege sichtbar trennt, ist die Livewette. Bei einem Quotenabschlag bezahlt der Kunde die Steuer in jeder einzelnen Wette, ob gewonnen oder nicht — sie steckt in der schmaleren Quote. Bei einem Gewinnabzug sinkt die Belastung mit der Trefferquote: Wer wenig trifft, merkt strukturell weniger, wer gut trifft, umso mehr. Wer sich selbst als Spieler mit geringer Treffsicherheit einschätzt, ist bei einem Gewinnabzug-Modell rechnerisch besser dran, und wer es auf wenige, große Treffer anlegt, schlechter. Das ist keine Prognose über Ergebnisse, sondern eine Eigenschaft der beiden Rechenweisen.
Für den, der die Abgabe ohnehin bezahlt, macht es den Unterschied, ob sein Anbieter beim Wettschein ehrlich ist. Ein Quotenabschlag von 5,3 % ist schwer zu durchschauen, weil er in jedem Preis steckt, ohne je als Zeile zu erscheinen; eine gesondert ausgewiesene Steuer ist schwer zu übersehen und dafür nachprüfbar. Wer wissen will, ob er draufzahlt, hat bei der ausgewiesenen Steuer die bessere Chance. Deshalb — und nur deshalb — hat der lautere der beiden Wege einen Vorteil, der nichts mit Betragsgleichheit zu tun hat.
Der teure Fehler beim Vergleich der Quoten
Der Vergleich „Anbieter A hat auf dieses Spiel eine höhere Quote als Anbieter B“ ist wertlos, solange die Rechenwege unterschiedlich sind. Zwei Zahlen, die aus zwei Systemen kommen, sind nicht vergleichbar, egal wie unterschiedlich sie aussehen. Wer bei einem Anbieter mit Quotenabschlag von 5,3 % die Quote 2,10 liest und bei einem trägenden Anbieter 2,00, sieht nicht denselben Gewinn hinter den beiden Zahlen.
Dazu kommt ein systematischer Beobachtungsfehler. Quoten werden meistens bei Erscheinen der Partie verglichen, und zu diesem Zeitpunkt sind die Abgaben noch nirgends eingerechnet. Wer später auf den Wettschein blickt, sieht bei einem Anbieter einen Zusatzposten und beim anderen eine schmalere Quote — und hält den zweiten für den besseren, weil da ja „keine Steuer“ steht. Ein Vergleich, der zwei Endsummen vergleicht statt zwei Anzeigen, korrigiert das.
Dazu ein Anbieter-Detail, das in diesen Vergleich gehört: Bei Interwetten ist es nicht möglich, Wetten mit einer Quote unter 1,10 als Einzelwette zu platzieren. Tipps mit niedrigeren Quoten müssen als Kombi- oder Systemwetten gespielt werden. Wer sich also auf Quotenabschlag plus Einzelwette ohne Zusatzbedingung einstellt, findet bei kurzen Quoten eine Tür zu, die er nicht erwartet hätte. Für Kombinationen ist diese Tür irrelevant, weil die Gesamtquote ohnehin über der Grenze liegt, sobald zwei Dinge zusammenkommen.
Die Lehre aus den drei Wegen ist keine Empfehlung, sondern eine Rechenanweisung. Ein Spieler sollte auf dem eigenen Wettschein nachsehen, ob eine Steuerzeile erscheint, und dann rechnen, nicht lesen. Der eine Weg versteuert den Einsatz, der andere den Gewinn, ein dritter versteckt die Last in der Quote.
Was die 5,3 % auf einem Wettschein tatsächlich kosten
Die Abgabe ist auf jedem regulierten Wettschein in Deutschland vorhanden. Die Frage lautet nur, wer sie bezahlt. In den Grundlagen zur Steuer steht ein Satz, den jeder verstehen sollte: Schuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter der Wette. Der Spieler kann steuerlich nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Er kann aber über den Preis belastet werden.
Eine Beispielrechnung macht die Bandbreite sichtbar, und sie ist ausdrücklich eine Beispielrechnung, kein abgefragter Kurs. Wer 100 € einzahlt und den Betrag vollständig als Einsatz verwendet, hat darin rund 5,03 € Steueranteil (5,3 % geteilt durch 105,3), sodass rund 94,97 € als reiner Einsatz übrig bleiben — mit dem Steuerbetrag von rund 5,03 € ergibt das die eingezahlten 100 €. Wird der Steueranteil dagegen erst auf den Gewinn erhoben und die Wette auf eine Quote von 2,00 gesetzt, sinkt die Auszahlungsquote um die 5,3 %: aus einem Bruttogewinn von 94,97 € × 2,00 = 189,94 € werden rund 179,81 €, ein Unterschied von etwa 10,13 €. Die Belastung liegt je nach Rechenweg bei rund 5 € auf den eingezahlten 100 € — der Unterschied zwischen den Wegen ist kleiner, als die Werbung glauben macht, und folgt allein daraus, ob die Steuer am Einsatz oder am Gewinn hängt.
Die Rechnung zeigt zwei Dinge. Erstens: Die beiden Wege unterscheiden sich in ihrer Größenordnung nicht dramatisch, wenn die Wette verloren geht — der Steueranteil ist in beiden Fällen bezahlt, nur an unterschiedlicher Stelle verbucht. Zweitens: Bei einer gewonnenen Wette wird der Unterschied sichtbar, und zwar gegen den Anbieter mit Quotenabschlag. Wer sein Kapital auf wenige Wetten setzt, merkt die zweite Zahl deutlicher.
Wer die Behauptung „0 % Wettsteuer“ mit diesen Zahlen konfrontiert, landet beim gleichen Ergebnis wie bei jeder Nullprozent-Werbung im Handel. Die Null beschreibt eine Zeile auf einem Wettschein, nicht eine Last, die verschwunden ist. Die Last ist umgezogen, und wo sie hingezogen ist, hängt vom Anbieter ab.
Ein zweites Argument gegen die Nullprozent-Rhetorik steht in den staatlichen Zahlen. Die steuerlichen Einnahmen aus Sportwetten gingen in Deutschland im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,2 % auf 409 Millionen Euro zurück. Zehn Jahre zuvor, 2013, hatten sie 189 Millionen Euro betragen; die Einnahmen 2023 lagen damit 116,8 % höher als zehn Jahre zuvor. Wer den Boom der Anbieter am Steueraufkommen ablesen will, findet dort keine Einbahnstraße, sondern einen Rückgang im aktuellen Jahr bei kräftigem Wachstum über das Jahrzehnt.
Der Rückgang im Jahr 2023 hat mehrere mögliche Ursachen, und keine davon lässt sich aus der Zahl allein herausrechnen: eine andere Verteilung zwischen den Betreibern und damit anderen Bemessungsgrundlagen, ein verändertes Spielverhalten, Konjunktur. Die Statistik taugt deshalb nicht als Beweis für einen bestimmten Mechanismus. Sie taugt als Beleg dafür, dass die Steuerbemessungsgrundlage in Bewegung ist. Wer heute in einem Quotenvergleich eine feste Erwartung über die künftige Belastung einbaut, baut auf einen Wert, der sich schon einmal um 5 % im Jahr verschoben hat.
Das größere Ganze derselben Quelle: Die gesamten Steuereinnahmen aus Glücksspiel in Deutschland betrugen 2023 rund 2,48 Milliarden Euro, ein Minus von 3,6 % gegenüber dem Vorjahr; die Lotteriesteuer machte mit rund 1,77 Milliarden Euro 71 % davon aus. Sportwetten sind also der kleinere Teil des Glücksspielaufkommens, wirtschaftlich ein Anhang an die Lotterie. Für den einzelnen Spieler ist das irrelevant — für die Frage, wie viel politischer Druck auf einer Steueranpassung liegt, ist es das nicht.
Die Sportwettsteuer wird in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 erhoben. Das ist keine Fußnote. Viele der Rückforderungsverfahren, die heute durch die Instanzen laufen, drehen sich um Wetten aus einer Zeit, in der die Regeln für Anbieter anders aussahen als heute. Wer über „Wettanbieter ohne Steuer“ spricht, spricht über ein System, das erst seit etwas mehr als einem Jahrzehnt so aussieht, wie es jetzt aussieht.
Quotenschlüssel: Die zweite Rechnung, die auf jedem Wettschein steckt
Neben der Steuer gibt es einen zweiten Preis, der in jedem Wettschein steckt und nie als Zeile erscheint: der Quotenschlüssel einer Wette, oder als Summe eines ganzen Marktes die Auszahlungsquote. Sie ist formal die Summe der Kehrwerte der Quoten über alle Ausgänge eines Marktes, also 1 geteilt durch die Summe von 1/Quote₁ bis 1/Quoteₙ. Das Ergebnis liegt unter 1, weil die Quoten des Marktes mehr als 100 % abdecken. Die fehlende Differenz ist die Marge, und sie ist für den Anbieter bestimmt. Die Differenz zwischen dem vollen Betrag, der auf einen Markt gesetzt wird, und dem, was dieser Markt an Gewinnen auszahlt, möchte offenbar niemand auf dem Wettschein sehen. Sie steht dort nie, obwohl sie der größere Posten ist.
Die Steuer und die Marge werden gern durcheinandergebracht. Die Steuer hat eine gesetzliche Grundlage und einen Satz, der für alle gleich ist. Der Quotenschlüssel dagegen ist eine kaufmännische Entscheidung des Anbieters und fällt je Markt und je Wettart unterschiedlich aus. Wer beim Anbieter mit dem lauteren Steuerausweis die schlechtere Quote bekommt, spart an der kleineren Zahl und verliert an der größeren. Ein Quotenvergleich, der die Marge außer Acht lässt, bilanziert die falsche Position.
Für die Wahl zwischen zwei Anbietern bedeutet das: Der Steuerweg entscheidet über ein paar Euro pro 100 €. Der Quotenschlüssel entscheidet über den Preis, mit dem dieses Kapital in die Wette geht — und er ist auf dem gesamten Einsatz berechnet. Ein Spieler, der 500 € im Monat setzt, sollte die Steuerdiskussion zu Ende lesen und sich danach die Zeit nehmen, Quoten eines Marktes über mehrere Anbieter zu vergleichen. Der zweite Vergleich bringt mehr.
Der Grundlagenblick: Wie die Steuer überhaupt auf den Wettschein kommt
Es gibt zwei Wege, auf denen die Abgabe den Spieler erreicht, und jeder hat eine eigene Logik. Der eine ist der Ausweis: Die Steuer steht als Betrag auf dem Wettschein und wird zusammen mit dem Einsatz abgebucht. Der andere ist die Übernahme: Der Anbieter erklärt, die Steuer zu schulden, und rechnet sie in seine Preise ein. Alles, was auf dem Markt als „Wettanbieter ohne Steuer“ auftritt, ist einer dieser beiden Wege in einer von drei Varianten — Ausweis beim Einsatz, Abschlag auf die Quote, Abzug vom Gewinn.

Die Variante „Ausweis beim Einsatz“ ist die durchsichtigste, weil sie in der Summe landet. Was dabei auffällt: Der ausgewiesene Steuerbetrag enthält die Steuer selbst, denn die Basis ist der Einsatz vermindert um die Steuer. Wer 5,3 % von 100 € rechnet, landet bei 5,30 € und damit zu hoch. Die richtige Rechenweise ist der Faktor 5,3 / 105,3, also rund 5,03 %. Diese Ungenauigkeit findet sich in Beschreibungen des Themas häufig und ist ein verlässlicher Test dafür, ob jemand die Mechanik wirklich durchgerechnet hat.
Die Variante „Abschlag auf die Quote“ ist die versteckteste. Sie berührt nicht den Einsatz, sondern den Preis der Wette, und damit jede einzelne Position auf dem Wettschein. Der Vorteil für den Anbieter liegt auf der Hand: Der Abschlag trifft Wetten, die verloren gehen, genauso wie Wetten, die gewinnen. Vom Standpunkt des Kunden aus betrachtet ist das die problematischste Belastungsform, weil sie weder am Anfang noch am Ende auf dem Schein auftaucht, sondern stumm im Preis steckt. Ein Quotenabschlag von 5,3 % ist kein Rabatt — es ist ein Aufschlag auf das Risiko des Anbieters, der die Steuer vorstreckt.
Die Variante „Abzug vom Gewinn“ ist die asymmetrischste. Sie belastet nur erfolgreiche Wettscheine. Auf einem verlorenen Schein existiert sie nicht; die Statistik eines Spielerkontos zeigt deshalb bei einem Gewinnabzug-System weniger Zeilen mit Steuerbezug als bei einem Quotenabschlag-System, obwohl dasselbe Geld bewegt wurde.
Welche Variante samt Ausweis ein Spieler vorfindet, ist ein biografisches Merkmal des Anbieters, keine Wahl im Vergleich: Er findet sie erst nach der Anmeldung. Eine Recherche vorab, die als Vergleich zwischen zwei Marken angesetzt ist, kann diesen Punkt nicht auflösen. Was sie kann: den Mechanismus so beschreiben, dass ein Leser die Zeilen auf seinem eigenen Schein einordnen kann, sobald er sie sieht.
Der Blick in die eigenen AGB lohnt sich hier besonders
Die Weitergabe steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den Wettregeln — nicht in der Werbung. Wer bei einem Anbieter vorbehaltlos „keine Steuer“ liest, sollte die Textstelle suchen, die den Steuermechanismus regelt, und dort die Bezugsgröße prüfen. Steht dort „des Einsatzes“, ist die Last an die verlorenen Wetten gekoppelt; steht dort „des Gewinns“ oder „der Auszahlung“, an die gewonnenen. Steht am Ende nichts, sondern nur die Werbung mit der Null, ist die Weitergabe ein Vorgang ohne Beschreibung.
Ein zweites Dokument ist ebenso wichtig: das Sportwettprogramm. Es sagt, welche Wettarten der Anbieter überhaupt anbietet, und es ist auf derselben Plattform zu finden wie die AGB. Wer prüfen will, ob ein Anbieter seine Livepalette so weit ausgebaut hat, dass sie für ihn passt, findet die Antwort dort.
Für die Entscheidung über den Steuerweg bleiben drei Fragen, die jeder selbst beantworten kann: Steht auf meinem Wettschein ein Steuerbetrag? Ist meine Quote niedriger, als meine Erinnerung an denselben Markt bei einem anderen Anbieter sagt? Und steht in den Bedingungen eine Zahl, die auf Einsatz oder Gewinn angewendet wird? Drei Fragen, drei Nachschlagevorgänge, kein Anruf beim Support nötig.
Die zehn Anbieter von der Whitelist im Einzelnen
Die folgenden Marken führen eine Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist der GGL, geprüft nach dem Stand vom 2. Oktober 2026. Die Inhaber sind so genannt, wie die Whitelist sie führt. Casino-, Poker- und Automaten-Erlaubnisse derselben Häuser bleiben in diesem Abschnitt außen vor, weil sie über das Sportwettenangebot nichts sagen.
888sport: Whitelist-Platz mit Konzernmutter an der Londoner Börse
Hinter dem Sportwettenangebot steht nach der Whitelist die 888 Germany Limited. Die Erlaubnis für Sportwetten läuft seit dem 30.06.2021, mit einer Folgeerlaubnis vom 15.12.2022; ein Enddatum nennt die Liste nicht. Die Marke selbst gehört zur 888-Gruppe, und die Konzernspitze der Gruppe, die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar, ist seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert. Ein Börsenunternehmen ist keine Garantie für ein gutes Wettprogramm, aber es ist ein Maßstab für Publizität: Zahlen werden veröffentlicht, der Jahresabschluss ist einsehbar.
Ein Steuerausweis in der Form, wie ihn Interwetten, Wettarena oder Betway führen, ist für diese Marke nicht belegt. Wer hier spielt und den Steuerweg wissen will, sieht auf dem Wettschein nach. Die Erlaubnisgeschichte spricht für einen Anbieter, der früh dabei war — die Marke trägt eine der ältesten Sportwetten-Erlaubnisse in dieser Liste. Für einen Spieler, der Regulierungssicherheit über die Detailfragen stellt, ist das die relevante Information; ein paar Euro Steuerdifferenz pro Monat wiegen diesen Punkt nicht auf.
Betano: Erlaubnis aus der ersten Welle, italienisches Wettformat
Betano wird von der Betkick Sportsbetting Limited betrieben, die Erlaubnis für Sportwetten datiert auf den 19.02.2021, eine Folgeerlaubnis auf den 16.12.2022. Die Whitelist nennt kein Enddatum. Betano gehört zu den Marken, die in der ersten Welle der deutschen Sportwetten-Erlaubnisse gestartet sind, und das erklärt den Ton seines Angebots: ein international geprägtes Wettprogramm in einer deutschen Rechtsform.
Was den Steuerweg dieses Anbieters betrifft, ist ebenfalls kein Ausweis in der Art der Marken mit offen dokumentierter Rechenweise belegt. Der Punkt bleibt beim Blick auf den Wettschein. Wer den Anbieter vor allem wegen der Breite seines Programms auswählt, wird bei der Steuerfrage prompter auf die eigene Nachschau verwiesen. Das ist ein Merkmal vieler großer Marken: Der Steuermechanismus ist ein Detail unter vielen, und ein Detail, das man nicht bewirbt, wird nicht erklärt.
Tiptorro: Mobile Marke mit einem zugelassenen Sportwettveranstalter
Nach der Whitelist läuft die Sportwetten-Erlaubnis für Tiptorro seit dem 30.06.2021, mit einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022, Inhaberin ist die Torro Tec Limited aus Malta. Die App wird im App Store von derselben Torro Tec Limited angeboten, die sich dort als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder beschreibt.
Das ist ein sauberes Beispiel dafür, wie Marke, App-Anbieter und Erlaubnisinhaber auseinanderfallen — und wie sie zusammengehalten werden. Wer eine App installiert, liest den Anbieternamen im Store; wer die Erlaubnis prüft, liest den Inhaber auf der Whitelist. Beide Angaben zeigen hier in die richtige Richtung, und das ist bei Marken mit Mobile-Fokus nicht selbstverständlich.
LeoVegas: Späte Sportwetten-Erlaubnis, Casino-Historie
Auch bei LeoVegas darf man die zweite Erlaubnis nicht mit der ersten verwechseln. Für virtuelle Automatenspiele führt die Whitelist LVSports Limited seit dem 27.02.2023. Für Sportwetten gilt dagegen der 21.10.2024, und das ist die späteste Ersterlaubnis in dieser Zehnergruppe. Wer von einem Casino-Anbieter auf ein Sportwettenangebot schließt, schließt falsch.
Die Casino-Erlaubnis liegt zudem auf einer Domain für virtuelle Automatenspiele, die nicht mit der Sportwetten-Domain gleichzusetzen ist. Ein Hinweis darauf, dass Papiere, Marke und Domain bei einem Haus dieser Größe drei verschiedene Dinge sein können. Was den Steuerweg betrifft, liegt kein Ausweis in der Form der dokumentierten Marken vor. Wer hier vor allem die Spielhallen-Erfahrung sucht, sollte bedenken, dass eine späte Sportwetten-Erlaubnis nicht automatisch ein schlechtes Wettprogramm bedeutet — aber auch nicht automatisch gute Quoten.
AdmiralBet: Sportwetten früh, Casino-Erlaubnis als eigener Vorgang
Bei AdmiralBet sind die beiden Erlaubnisse besonders sauber getrennt. Für Sportwetten steht die Greentube Betting Malta Limited seit dem 09.10.2020, mit Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und vom 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele besteht eine Erlaubnis auf einer eigenen Domain seit dem 28.09.2022. Die Casino-Erlaubnis kam also nach der Sportwetten-Erlaubnis, nicht umgekehrt.
Wo steht diese Marke für den Spieler? Bei den langjährigen Anbietern der ersten Welle, mit einer Follow-up-Kette über mehrere Jahre. Ein Steuerausweis liegt auch hier nicht in dokumentierter Form vor. Wer die Steuerfrage über eine Nachschau im Wettschein klärt, findet bei einem Anbieter mit dieser Erlaubnishistorie ein klarer konturiertes Regelwerk als bei jüngeren Marken, deren Bedingungen sich häufiger ändern.
bpremium: Labbrokes-Erlaubnis, Auszahlungsgebühren nach Methode
Hinter bpremium steht nach der Whitelist die Ladbrokes (Deutschland) Limited, Erlaubnis für Sportwetten seit dem 09.10.2020, Folgeerlaubnis vom 21.12.2022. Ein Enddatum nennt die Liste nicht.
Ein Punkt, der bei diesem Anbieter aus den eigenen Hilfeseiten zu belegen ist: Die Auszahlungsgebühren hängen von der gewählten Zahlungsmethode ab. Bei Banküberweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums fallen die regulären Inlandsgebühren der Banken an, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Wer eine gebührenfreie Auszahlung erwartet, findet sie bei dieser Methode nicht — die Gebühr liegt aber außerhalb des Anbieterzugriffs, und das ist ein Unterschied, der beim Ärger über die Rechnung zählt. Interessierte prüfen den Wettschein.
NEO.bet: Erlaubnis aus der ersten Welle, schlankes Profil
Für NEO.bet ist auf der Whitelist die Greenvest Betting Limited geführt, Erlaubnis für Sportwetten seit dem 09.10.2020, Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Wie bei den anderen Anbietern dieser Gruppe gibt es kein Enddatum auf der Liste.
Die Marke steht für den Typ des schlanken Anbieters ohne dokumentierten Steuerausweis. Wer die Steuerfrage klären will, tut das über den Wettschein. Der Nutzen dieser Marke für einen Vergleich liegt weniger in einem Sonderweg als in ihrer Zugehörigkeit zu der Gruppe, die seit 2020 erlaubt ist, also von Beginn des regulierten Systems an. Wer eine Erlaubnis ohne Unterbrechung sucht, findet hier eine der wenigen Adressen, die das liefern.
Sportingbet: Fünf Prozent auf beiden Seiten des Scheins
Sportingbet ist der Anbieter mit dem ungewöhnlichsten Steuermodell in dieser Gruppe. Die Whitelist führt die Sportingbet (Deutschland) Limited mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 21.12.2022. In den Wettregeln steht eine Steuer von 5 % des Wetteinsatzes nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, und bei gewonnenen Wetten behält das Unternehmen 5 % des Bruttogewinns — also von Einsatz mal Quote — ein.
Damit hängt die Belastung des Spielers an zwei Stellen: am Einsatz und, im Erfolgsfall, am Gewinn. Zwei Bezugsgrößen, zwei Zeitpunkte. Wer diese Bedingungen überfliegt, kann sie für einen Abschlag halten, der nur einmal anfällt. Wer genauer liest, sieht den Einbehalt beim Gewinn als zusätzliche Bedingung. Für einen Spieler, der häufig kleine Kombinationen spielt, ist das der Punkt, an dem er sich den Wettschein genauer ansehen sollte. Für den Anbieter ist es ein Mechanismus, der in beiden Fällen wirkt und in einem Fall ein zweites Mal.
Sportwetten.de: Klare Zahlungsliste, Erlaubnis seit 2020
Für Sportwetten.de steht auf der Whitelist die NetX Betting Limited, Erlaubnis für Sportwetten seit dem 19.11.2020, Folgeerlaubnis vom 16.12.2022. Kein Enddatum auf der Liste.
Der Anbieter hat die detaillierteste Zahlungsaufstellung in dieser Gruppe. Er führt Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte von Visa und Mastercard, Banküberweisung, Skrill und Aircash; für alle nennt er „Keine“ Gebühr und „Sofort“ als Bearbeitung, als Mindestbetrag gelten 10,00 € bei Trustly, Skrill und Aircash. Einzahlungen über Dritte sind nicht gestattet, was der § 6b Abs. 4 GlüStV-Regel entspricht: nur vom eigenen Konto. Wer eine breite Zahlungsauswahl mit sofortiger Buchung braucht, findet hier eine der längsten Listen im Feld — eine praktische Qualität, die in keinem Quotenvergleich auftaucht, aber im Alltag häufiger auffällt.
bwin: Whitelist-Eintrag mit langer Markengeschichte
Die Whitelist führt für bwin die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira auf Malta, Erlaubnis für Sportwetten seit dem 09.10.2020, Folgeerlaubnis vom 23.12.2022. Ein Enddatum existiert auf der Liste nicht.
Bemerkenswert an der Konstruktion: Die deutsche Gesellschaft der Marke sitzt in Malta, was in dieser Gruppe die Regel und nicht die Ausnahme ist. Der Sitz der Inhaberin sagt nichts über das Angebot aus, er sagt etwas über die Rechtsform, in der das Geschäft organisiert ist. Ein Steuerausweis in dokumentierter Form liegt für diese Marke nicht vor. Für einen Leser, der die Steuerfrage aus den Bedingungen erfahren will und dort keine Zeile findet, bleibt der Blick auf den eigenen Wettschein.
Wo der Steuerstreit um die Erlaubnis kreist
Die Diskussion über Rückzahlungen verläuft nicht über die Steuer, sondern über die Erlaubnis, und wer das verwechselt, verwechselt zwei Anliegen. Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis kann ein Gericht die Nichtigkeit der Verträge prüfen und die Rückzahlung verlorener Einsätze anordnen. Bei einem erlaubten Anbieter steht am Anfang eines Rückforderungsanspruchs etwas ganz anderes: eine Prüfung, ob die konkrete Wette nach § 21 GlüStV überhaupt zulässig war — denn auch ein erlaubter Anbieter darf nicht jede Wette annehmen.
Am 25. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Der Kläger verlangt in diesem Verfahren von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Diese Jahreszahl ist der Kern des Streits: Es geht um Wetten aus einer Zeit, in der es die heutige Erlaubnisstruktur noch nicht gab. Der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24, der Tipico-Fall, ausgeführt, dass es grundsätzlich möglich sei, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten. Ausnahme: Wo Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, greift der Hebel nicht.
Schlussanträge binden das Gericht nicht, und die Frage, ob ein Spieler im Einzelfall etwas zurückbekommt, hängt an Umständen, die kein Leser dieses Textes kennt. Die relevante Erkenntnis für die Wahl zwischen zwei Anbietern ist eine andere. Eine Erlaubnis aus der Gegenwart schützt am Ort des Geschehens — durch Whitelist-Prüfung, Aktivitätsdatei, Sperrsystem. Sie schützt nicht rückwirkend. Wer zehn Jahre lang bei einem Anbieter ohne Erlaubnis war, hat in dieser Zeit in keiner Datei gestanden, und kein heutiger Eintrag auf der Whitelist ändert daran etwas.
Daraus folgt der zweite Punkt, der in keinen Slogan passt: Die Erlaubnisnähe eines Anbieters lässt sich für einen Spieler nicht daran ablesen, wie offen er über Steuern spricht. Winamax wirbt mit „0% Wettsteuer und die besten Quoten“, und diese Formulierung sagt über die Erlaubnis nichts. Umgekehrt gilt: Wer eine Whitelist-Zeile hat, muss die Steuerfrage nicht beantworten, um erlaubt zu sein.
Die Wahlentscheidung: Welcher Weg zu welchem Spieler passt
Drei Rechenwege stehen zur Wahl, und keiner von ihnen ist der günstigste für alle. Der Ausweis beim Einsatz passt zu Spielern, die ihren Kontostand kontrollieren wollen: Sie sehen die Abgabe, bevor sie auf Wettschein drücken. Der Quotenabschlag passt zu Spielern, die viele Einzelwetten auf kurze Quoten setzen und den Preis lieber eingerechnet als ausgewiesen sehen. Der Abzug vom Gewinn passt zu Spielern mit geringer Trefferquote, weil er auf verlorenen Scheinen nicht auftaucht.
Dazu kommt die Erlaubnisfrage, und sie lässt sich entscheiden, während die Steuerfrage es nicht lässt. Wer eine Whitelist-Zeile vorweist, hat eine belastbare Grundlage. Wer sie nicht hat, kann sie nicht ersetzen. Das ist die wichtigere der beiden Fragen, und es ist bezeichnend, dass in der Tagessprache die zweite berühmter ist als die erste.
Der zweite Schnitt durch die Anbietergruppe betrifft die Programmbreite. Wer Livewetten auf das nächste Tor sucht, muss wissen, dass § 21 Abs. 4 GlüStV enge Grenzen zieht: nur auf Endergebnis oder nächste Komponente, und nur in Sportarten mit seltenen Zwischenereignissen. Der Weg zu einem breiten Liveangebot auf erlaubten Seiten ist also strukturell versperrt, und kein Anbieter kann ihn umgehen. Wer diesen Weg zwingend braucht, wird ihn in Deutschland nur unerlaubt finden — mit allen Konsequenzen, die in dem Abschnitt über die Legalität stehen.
Der dritte Schnitt betrifft das Limit. Das Standard-Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter gilt über die LUGAS-Limitdatei, und wer höher will, muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegen. Ein Spieler mit großem Budget und belastbaren Belegen ist auf einer erlaubten Seite möglicherweise nie an eine Grenze geraten; ein Spieler ohne Belege wird auf 1.000 € bleiben, unabhängig davon, welchen Anbieter er wählt. Diese Grenze kann kein Slogan verschieben.
Wo die Wahl zur Falle wird
Zwei Konstellationen enden für den Spieler schlecht. Die erste ist eine ausländische Seite ohne Erlaubnis, die damit wirbt, keine Steuer abzuziehen, und deren Angebot tatsächlich keine deutsche Abgabe kennt. Wer dort spielt, kauft sich eine Gebührenfreiheit und zahlt mit dem Verlust aller Sicherungen, die an das deutsche System geknüpft sind: kein OASIS, keine LUGAS-Limitdatei, kein Treuhandkonto für Spielergelder, keine Auszahlungsfrist von fünf Werktagen nach Kontoauflösung. Das ist kein Nullsummengeschäft, es ist die falsche Auswahl.
Die zweite Falle ist subtiler: die Nullprozent-Marke auf der Whitelist, bei der ein Spieler die Werbeaussage als Preisgarantie missversteht. Er setzt einen Monat lang auf augenscheinlich preisgünstige Quoten und stellt am Monatsende fest, dass die Marge eines Marktes einen größeren Effekt hatte als die Steuer. Die Antwort ist nicht, den Anbieter zu wechseln, sondern den Vergleich zu korrigieren: gleiche Märkte, gleiche Spiele, gleicher Zeitpunkt.
Wer diese beiden Fallen kennt, braucht danach keine Empfehlung mehr. Er braucht einen Wettschein, auf dem er die Zeilen lesen kann, und ein Auge für die Quote statt für den Slogan.
Das Ergebnis dieser Prüfung in Kurzform
Zehn Marken mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis, sechs davon mit einer Aussage darüber, wie die Abgabe auf ihrem Wettschein landet, und vier Wege, sie zu verbuchen: Übernahme mit Quotenabschlag, Übernahme mit ausgewiesener Steuer, Einbehalt beim Gewinn und schlicht die Aussage, den Einsatz nicht mit einem Abzug zu belegen. Die einzige gesetzlich garantierte Konstante dieser Runde ist die Bemessungsgrundlage: 5,3 % aus dem Einsatz vermindert um die Steuer, rund 5,03 % des eingezahlten Betrags, geschuldet vom Veranstalter.
Wer auf dieser Grundlage wählt, sortiert zuerst nach der Erlaubnis, dann nach dem Steuerweg und zuletzt nach der Quote — und das ist die Reihenfolge, die dem Leser nützt. Die Erlaubnis entscheidet über Schutzsysteme, Streitweg und Rechtmäßigkeit des Angebots. Der Steuerweg entscheidet über ein paar Euro pro 100 €. Und die Quote entscheidet darüber, mit welchem Preis dieses Geld überhaupt an den Start geht. Wer diese Reihenfolge umdreht und mit dem Slogan beginnt, endet bei einem Anbieter, dessen Steuertransparenz er dann nicht mehr bewundern kann, weil sein Konto leer ist.
Die Sportwettsteuer läuft seit dem 1. Juli 2012, und in den Jahren hat sie sich in der Bilanz der Anbieter zu einer Position entwickelt, die man nicht mehr schluckt, sondern einpreist. Wer heute auf eine Quote schaut, schaut immer auch auf eine Rechnung, die ein anderer für ihn vorbereitet hat.
Häufige Fragen zur Sportwettensteuer
Wie hoch ist die Sportwettensteuer in Deutschland, und woraus wird sie berechnet?
Die Steuer beträgt 5,3 % des Wetteinsatzes vermindert um die Steuer selbst, nach §§ 17 und 18 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Daraus ergeben sich rund 5,03 % des eingezahlten Betrags — die Steuerbasis enthält die Steuer bereits. Wer 100 € einsetzt, führt also rund 5,03 € ab, nicht 5,30 €.
Wen trifft die Steuerschuld — den Anbieter oder den Spieler?
Schuldner ist nach § 19 des Rennwett- und Lotteriegesetzes der Veranstalter der Wette. Der Spieler kann nicht doppelt belastet werden, aber der Anbieter entscheidet, ob er die Abgabe selbst trägt oder über Einsatz, Quote oder Gewinn weitergibt. Diese Entscheidung ist in seinen eigenen Bedingungen nachzulesen.
Was bedeutet eine Werbung mit „0 % Wettsteuer“ für Quote und Auszahlung?
Sie beschreibt in der Regel eine Übernahme durch den Anbieter, der den Betrag an anderer Stelle zurückholt — am häufigsten über einen Abschlag auf die Quote. Bei einer Wette mit Einsatz 100 € und Quote 2,00 kann die Steuer statt am Einsatz am Gewinn hängen: Dann sinkt die Auszahlungsquote um 5,3 %, und der Weg bringt rund 10,13 € weniger zurück.
Wie wird ein Gewinn berechnet, wenn der Anbieter 5,3 % von der Quote abzieht?
Erst wird die Wette normal gerechnet, dann sinkt die Auszahlungsquote um 5,3 %. Aus einem Einsatz von 100 € und einer Quote von 2,00 wären 200 € geworden; durch den Abschlag auf die Auszahlungsquote bleiben rund 189,40 €. Der Einsatz selbst wird nach den AGB von Interwetten nicht mit einem Abzug belegt, Cash-Out-Gewinne sind ausgenommen.
Warum bieten Seiten ohne deutsche Erlaubnis Wetten ohne Steuer an, und was fehlt dort?
Ohne deutsche Erlaubnis fällt keine deutsche Abgabe an, die Weitergabe ist also kein Thema. Es fehlen dafür alle Schutzmechanismen: kein Eintrag in OASIS, keine LUGAS-Limitdatei, keine Prüfung nach § 6a, keine Auszahlung auf ein Treuhandkonto. Das Angebot verstößt gegen § 4 Abs. 1 GlüStV, und die Aufsicht warnt davor ausdrücklich.
Seit wann wird die Sportwettensteuer in Deutschland erhoben?
Seit dem 1. Juli 2012. Vor diesem Datum gab es die heutige Abgabe in dieser Form nicht, und die in mehreren Verfahren anhängigen Rückforderungen betreffen überwiegend Wetten aus der Zeit davor oder aus Übergangsjahren. Das erklärt, warum sich die Urteile zu diesen Fällen auf ältere Verhältnisse beziehen.
Lizenz – Wettanbieter mit Einzahlungsbonus
Inhalt erstellt vom Team «Wettanbieter mit Einzahlungsbonus»
