Anbieter ohne deutsche Erlaubnis: die Wege im Vergleich
Stand: 30. Oktober 2026 — alle Erlaubnisangaben zu den vorgestellten Marken wurden gegen die amtliche Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen.

Wer nach Wettanbietern ohne deutsche Lizenz sucht, sucht in Wahrheit nach weniger Reibung: keine Verifizierung, die zwei Tage dauert, keine Live-Märkte, die nach dem nächsten Tor abgeschnitten sind, ein Einzahlungslimit, das nicht bei 1.000 € im Monat endet. Das ist verständlich und es ist der falsche Weg — nicht aus Moral, sondern aus Arithmetik. Was ein Anbieter ohne Erlaubnis dem Spieler gibt, sind Freiheiten, die keine Seite bezahlt: keine Anbindung an das Sperrsystem, keine Limitdatei über alle Anbieter hinweg und keine deutsche Stelle, an die man sich wendet, wenn die Auszahlung ausbleibt. Was er ihm nimmt, ist die Rechtsfolge eines erlaubten Vertrags.
Und die Liste, die der Sucherwartung am nächsten käme, existiert nicht. Nicht „schwer zu finden“ — es gibt sie nicht. Jeder Anbieter, der in Deutschland Sportwetten veranstalten darf, steht in der Whitelist der GGL. Jeder Anbieter, der dort nicht steht, darf es nicht. Zwischen diesen beiden Zuständen liegt keine dritte Kategorie, die man in eine Rangliste von zehn Namen pressen könnte, und deshalb steht auf dieser Seite auch kein Name auf einem Treppchen. Stattdessen: die beiden Wege, die es tatsächlich gibt, mit ihren Preisen — und zehn Marken, von denen sechs eine Erlaubnis haben und vier sie nicht haben und das auch nicht behaupten.
Die Whitelist ist die Prüfgröße, nicht eine Lizenz unter vielen
Eine Erlaubnis der GGL ist kein Qualitätssiegel unter mehreren, sondern das einzige Merkmal, an dem sich in Deutschland überhaupt unterscheiden lässt, ob ein Angebot erlaubt ist. Das ist die unbequeme Nachricht für jeden, der nach einer Alternative sucht: Es gibt keine zweite Instanz, keine ausländische Aufsicht, die hier etwas bewirken könnte, und keinen Graubereich, in dem ein Anbieter „irgendwie geduldet“ wäre.

Die Zahl der Anbieter mit GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten lag 2024 bei 32 — 13 davon für den stationären und den Internetvertrieb, 19 nur für das Internet. 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten damals ein aktives Angebot. Wer heute auf die amtliche Übersicht schaut, sieht deutlich mehr Marken als vor fünf Jahren: Im September 2026 hatten 129 Veranstalter und Vermittler eine GGL-Erlaubnis, über alle Glücksspielarten hinweg 229 erlaubte Seiten. Der Weg vom ersten länderübergreifenden Sportwetten-Bescheid, der wegen Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 erteilt werden konnte, bis zu dieser Zahl ist die eigentliche Erfolgsgeschichte des deutschen Marktes — und die Erklärung dafür, warum die Suche nach windigen Anbietern heute weniger Auswahl findet als 2019.
Bei den erlaubten Anbietern ist der Markt alles andere als klein. Die Bruttospielerträge der Sportwettenanbieter mit GGL-Erlaubnis beliefen sich 2024 auf 1.963 Mio. Euro, ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr, auf Wetteinsätze von 8,2 Mrd. Euro. Die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 %, nach 78 % im Jahr 2023. Man kann diese zwei Punkte Verlust in einer Saison für ein Auszahlungsproblem halten oder für das Auf und Ab der Fußballergebnisse — das ist die Art von Zahl, die alles und damit wenig beweist.
Rechtslage: was eine ausländische Erlaubnis in Deutschland wert ist
Der Vertrieb von Sportwetten an Menschen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis gilt als unerlaubtes Glücksspiel. So steht es im Glücksspielstaatsvertrag, und daran ändern weder eine maltesische noch eine Curaçao-, Anjouan- oder sonst irgendwo ausgestellte Genehmigung etwas: Sie hat in Deutschland keine Relevanz, weil die deutsche Aufsicht sie nicht kennt und nicht anerkennt. Die GGL spricht das offen aus. Am 17. September 2026 warnte die Behörde Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten und nannte dabei namentlich ein Casino-Angebot, das über Werbung millionenschwere Milliardensummen bewegte.
Man kann das für Behördenprosa halten. Der Blick auf die Zahlenreihe hinter dieser Warnung macht es konkreter: Die Zahl der Untersagungsverfahren der GGL stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025. 1.843 illegale Websites waren 2025 nach Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Die Aufsicht ist kein Papiertiger, sondern eine Behörde mit einer Vollzugsabteilung.
Auch die Kanalisierung ist keine Frage des Augenscheins. Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt eine Quote von 77 %; nach der zugrunde liegenden Studie entfielen 23 % des Marktvolumens 2024 auf unerlaubte Angebote. Wohlgemerkt: Das ist die Gesamtrechnung einschließlich Online-Casino, nicht des Sportwettenmarktes allein. Für Sportwetten ergab eine frühere Analyse auf Basis von Steuerdaten für 2022 eine Kanalisierung von deutlich über 95 %. Ein Viertel des Online-Marktes liegt also an der Aufsicht vorbei — aber der Sportwettenmarkt ist der Teil, der am besten kanalisiert ist. Diese beiden Zahlen werden in der Debatte gern vertauscht, weil die eine das Gefühl nährt, alles sei Grauzone, und die andere zeigt, dass der Teilbereich, um den es hier geht, weitgehend im Erlaubten liegt.
Auf Seiten des Strafrechts bleibt die Lage klarer als bei einem Blick über die Anbieterliste: Wer Sportwetten in Deutschland ohne Erlaubnis veranstaltet, macht sich nach § 284 StGB strafbar, bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; für die Werbung dafür bis zu einem Jahr. Bei Teilnahme sieht § 285 StGB bis zu sechs Monate oder Geldstrafe vor. Was daraus praktisch folgt, ist das eigentliche Argument: Verfolgungen einzelner Spielender sind nicht belegt. Weder darf man darin eine Freigabe sehen noch in die Gegenrichtung dramatisieren.
Bleibt das Zivilrecht, und dort ist die Frage offen. Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; geklagt hatte ein Spieler, der von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurückfordert. Am 19. März 2026 vertrat Generalanwalt Nicholas Emiliou in der Rechtssache C-530/24 die Auffassung, es sei grundsätzlich möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit einer Ausnahme: wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. In mehreren Fällen haben Zivilgerichte Anbietern ohne deutsche Erlaubnis bereits die Rückzahlung von Einsätzen auferlegt. Ein Versprechen auf Erstattung ist damit nicht verbunden. Wer heute auf einer Offshore-Seite verliert, hat einen möglichen, keinen sicheren Anspruch, und er hat ihn nicht gegenüber der deutschen Aufsicht.
Eine Randnotiz dazu, weil sie die Zahlenflut aus dem Zusammenhang reißt: Die Sportwettensteuer nach §§ 16–25 RennwLottG trifft den Veranstalter, nicht den Spieler. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, und das entspricht rund 5,03 % des eingezahlten Betrages. Ob und wie ein Anbieter sie weitergibt, steht in dessen eigenen Bedingungen. Sie fällt auch bei unerlaubten Veranstaltern an — gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis.
Spielerschutz: der Teil, den keine Offshore-Seite nachliefert
Wenn eine Seite in Deutschland erlaubt ist, ist sie an OASIS angeschlossen. Dieses bundesweite Sperrsystem wird bei der Registrierung und beim Login abgefragt; eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Anbieter ohne Erlaubnis sind daran nicht angeschlossen — nicht aus Bosheit, sondern weil sie nicht teilnehmen dürfen und nicht abgefragt werden. Für den Spieler heißt das: Eine bestehende Sperre reist nicht mit. Wer sich bei einem legalen Anbieter sperren lässt und danach bei einer Offshore-Seite weitermacht, hat eine Formalität erledigt und nichts gelöst.

Dasselbe gilt für LUGAS. Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg ist der Standard, und es wird über die Limitdatei durchgesetzt. Das ist unbequem, wenn man es ausgereizt hat, und es ist der einzige Mechanismus im deutschen System, der einen Betrag tatsächlich über Anbietergrenzen hinweg deckelt. Ein Anbieter mit entsprechender Erlaubnis kann für einen einzelnen Spieler ein höheres Limit setzen, bis 10.000 € und in Sonderfällen 10.000 bis 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler — aber nur gegen nachweisbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, eine Selbstauskunft genügt nicht. Wer sein Limit senkt, erreicht das sofort; wer es erhöhen will, wartet sieben Tage. Diese Asymmetrie zugunsten der Vorsicht ist Absicht.
Am anderen Ende der Leiter stehen vier Schranken, die im erlaubten Betrieb selbstverständlich sind und beim Ausland nicht durchgesetzt werden: Ein Konto pro Anbieter mit vollständiger Verifizierung nach § 6a. Vor der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel ermöglichen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Einzahlungen sind nach § 6b Abs. 4 nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich; anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt. Und das Guthaben liegt auf einem treuhänderisch geführten, insolvenzgeschützten Konto, mit Auszahlung innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren bei Kontoschließung.
Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 schließlich sperrt sofort für 24 Stunden. Man mag das für Symbolpolitik halten. Genau in der Stunde, in der jemand ihn braucht, ist es das Gegenteil.
Kanalisierungsquote und Untersagungen: was die Aufsicht wirklich misst
Die beiden Zahlen der GGL — 77 % Kanalisierung im Online-Glücksspielmarkt für 2024 und 287 Untersagungsverfahren im Jahr 2025 gegen 68 im Jahr 2022 — werden meist als Widerspruch gelesen. Sie sind keiner. Die Kanalisierung beschreibt, wie viel des Marktes im Erlaubten landet; die Untersagungen beschreiben, wie viel Aufwand nötig ist, um dorthin zu kommen. Ein Markt, der zu drei Vierteln legal ist und in dem 1.843 Seiten aus Deutschland unerreichbar gemacht wurden, ist kein Markt, der von selbst funktioniert.
Erlaubte Anbieter im Vergleich: sechs Marken, ein Prüfmaßstab
Der Vergleich, der dieser Suche am nächsten kommt, ist einer unter Anbietern mit GGL-Erlaubnis. Nicht, weil die spannender wären, sondern weil sie die einzigen sind, deren Bedingungen in Deutschland überhaupt Bestand haben.
| Marke | GGL-Whitelist und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit | Erste bundesweite Erlaubnis? |
|---|---|---|---|
| Tiptorro | geführt mit Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber Torro Tec Limited | 30.06.2021 | ja, Erstbescheid mit Verlängerung 27.12.2022 |
| VBet | geführt mit Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber SCGO Limited | 05.12.2023 | spätester Einstieg der Gruppe |
| Winamax | geführt mit Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber WINAMAX SA | 29.06.2021 | Erstbescheid vom Regierungspräsidium Darmstadt, verlängert am 08.12.2022 |
| Sportwetten.de | geführt mit Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber NetX Betting Limited | 19.11.2020 | unter den ersten überhaupt, Folgebescheid 16.12.2022 |
| Bet3000 | geführt mit Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 | jüngster Erlaubnisinhaber der Liste |
| Wettarena | geführt mit Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 | Erstbescheid 2020, Verlängerung 15.12.2022 |
Die Spalte mit dem Erlaubnisdatum liest sich unscheinbar und ist die aussagekräftigste der Tabelle. Sie zeigt, wer den Markt seit dem ersten Bescheid im Herbst 2020 begleitet und wer erst in diesem Jahr dazugekommen ist. Zwischen dem 09.10.2020 und dem 22.04.2026 liegen fünfeinhalb Jahre Markterfahrung mit Aufsicht, Beschwerden und Prüfungen. Das ist keine Garantie für ein besseres Produkt — es ist der Unterschied zwischen einer Marke, die unter deutscher Aufsicht gewachsen ist, und einer, die gerade erst angefangen hat, sich an sie zu gewöhnen.
Auffällig sind zwei Doppelnennungen. Die I.B.C. Sportsbetting Limited führt sowohl Bet3000 als auch Wettarena; zwei Marken desselben Inhabers sind im deutschen Markt kein Ausnahmefall, aber sie sind auch nicht dasselbe Produkt, und wer beide Konten hält, sollte wissen, dass er einer Gesellschaft zweimal gegenübersitzt. Und der Blick auf die Rechtsform der Inhaber lohnt sich: Torro Tec Limited, SCGO Limited, NetX Betting Limited und I.B.C. Sportsbetting Limited sitzen in Malta, WINAMAX dagegen als Société anonyme mit Sitz in Frankreich. Die Whitelist führt jede dieser Erlaubnisse unter einer .de-Domain — was nichts beweist, denn eine .de-Adresse kann sich jeder zulegen; der Eintrag in der amtlichen Übersicht ist der Beleg, nicht die Endung.
Ein weiterer Punkt, der bei der Lektüre der Tabelle untergeht: Eine Erlaubnis für Sportwetten ist nicht die Erlaubnis für alles. Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis aufgeführt ist, darf Sportwetten annehmen. Slots, Poker oder Casino eines Inhabers laufen unter anderen Genehmigungen mit anderen Regeln. Wer die Whitelist als „darf alles“ liest, liest sie falsch.
Wie die Whitelist zu lesen ist, ohne in die Falle zu laufen
Zwei Dinge führt die amtliche Übersicht nicht: ein Enddatum der Erlaubnis und eine Bewertung. Eine erste Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 fünf Jahre; auf der Liste stehen nur Erst- und Folgebescheide, kein Ablauf. Wer dort ein Enddatum sucht, sucht etwas, das nicht existiert. Eine Erlaubnis „läuft also irgendwann ab“ ist kein Einwand, sondern eine Verwechslung von Liste und Bescheid.
Auch die Zahl der Einträge ist kein Maßstab für Qualität. Im September 2026 standen 129 Veranstalter und Vermittler mit GGL-Erlaubnis in der Liste, über alle Glücksspielarten hinweg 229 erlaubte Seiten. Die Liste sortiert niemanden. Sie verzeichnet, wer darf.
Was in Deutschland überhaupt gesetzt werden darf
Wer den erlaubten Weg wählt, wählt nicht nur eine Aufsicht, sondern auch ein eingeschränktes Programm. Das ist der Preis, den man bezahlt, und er ist höher, als die Marketingseiten der Anbieter vermuten lassen.
Erlaubt sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Begebenheiten innerhalb des Ereignisses, als Einzel- oder Kombiwette nach § 21 Abs. 1. Erlaubt ist aber nur, was die GGL im Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 tatsächlich zugelassen hat. Die Grenzen des Live-Wettens sind strenger, als die meisten erwarten: Während ein laufendes Ereignis darf nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten gesetzt werden, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball: ja. Nächster Satz im Tennis: ja. Nächster Punkt im Tennis oder nächster Korb im Basketball: nein. Wer Live-Wetten als das Kernprodukt eines Sportwettanbieters ansieht, verwechselt die Situation mit der auf einer Offshore-Seite.
Ausgeschlossen sind weiterhin Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen, wobei die Aufsichtspraxis Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich wertet. Ebenfalls ausgeschlossen: manipulierte oder manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung nach § 21 Abs. 1a; Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Und Sportwetten auf E-Sport gibt es im deutschen Erlaubnisrahmen nicht — E-Sport gilt der Aufsicht nicht als Sport, und wer das bezweifelt, findet es in keinem zugelassenen Programm wieder. Auszahlungen erfolgen erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses.
Nichts davon ist eine Randbedingung, die man übersieht. Es ist der Grund, warum die Suche nach Anbietern ohne deutsche Lizenz überhaupt existiert: Der deutsche Rahmen ist eng, und er ist eng mit Absicht. Man kann diesen Rahmen für zu streng halten. Man kann ihn für den vernünftigen Teil des Systems halten. Beides ändert nichts daran, dass er der Rahmen ist, innerhalb dessen eine Wette in Deutschland durchsetzbar ist.
Umsatz, Quote und der Preis jeder Offerten
Der deutsche Rahmen begrenzt, was gesetzt werden darf — er begrenzt nicht, wie teuer ein Bonus ist. Was ein Willkommensangebot den Spieler kostet, steht in keiner Aufsicht, sondern in den Umsatzbedingungen des Anbieters. Der GlüStV enthält keine Klausel, die Höhe, Umsatzbedingungen oder Mindestquoten eines Sportwetten-Bonus festlegt oder deckelt. Diese Zahlen kommen aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, und deshalb unterscheiden sie sich weit mehr als die erlaubten Wetten.
Eine Gratiswette ist dabei nicht mit einem Risiko-Freikauf zu verwechseln. Ob bei einem Gewinn der Einsatz der Freiwette mitausgezahlt wird, entscheidet die Differenz: Ist der Einsatz Teil der Freiwette, zahlt der Gewinn mehr aus, als ein Spartarif gegenüber der Quote erwarten ließe — wenn nicht, ist die Freiwette weniger wert, als ihr Nennbetrag suggeriert. Ob eine Quote eine Erhöhung oder „Bestquote“ ist, lässt sich daran messen, welche Auszahlungsquote der Markt insgesamt hergibt; die beste Zahl allein sagt nichts, solange man die zweite und dritte Zahl derselben Wette nicht kennt — die Differenz zwischen zwei Quoten für denselben Ausgang ist der eigentliche Bonus. Eine solche Angabe trägt nur mit dem Datum, an dem sie gemessen wurde; Quoten verfallen schneller als jede andere Zahl auf dieser Seite.
Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Tipps zu einer Gesamtquote. Das ist keine Marketingeigenschaft, sondern die Arithmetik, die erklärt, warum fünf Tipps mit einem Favoriten, einer Auswärtswette und zwei klaren Außenseitern eine hohe Zahl ergeben und warum die Wahrscheinlichkeit, alle fünf zu treffen, nicht annähernd so hoch ist. Eine „booste die Quote“ ist eine Eigenschaft der Rechnung, solange man vergleicht — eine gute Quote ist eine, die man neben zwei andere des gleichen Marktes legen kann.
Was ein Weg tatsächlich kostet
Der Verlust einer Wette trägt immer denselben Teil einer Quote: die Marge des Buchmachers. Sie steckt in jedem Preis, auch dort, wo niemand von ihr spricht. Für einen Markt mit zwei Ausgängen zu Quoten von 1,90 und 1,90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also rund 94,99 % im günstigsten Fall gerechnet auf den Einzelmarkt. Die Marge ist der Rest, also rund 5 %.
Umgelegt auf den Alltag: Wer bei einem monatlichen Einzahlungslimit von 1.000 €, also dem Regelbetrag nach § 6c Abs. 1, diesen Betrag einmal über ein solches Zwei-Weg-Programm bei Quoten von 1,90 / 1,90 durchspielt, zahlt dafür im Erwartungswert grob zwischen 30 € und 60 € — das ist der statistische Mittelwert vieler Wetten und keine Vorhersage des Ergebnisses eines einzelnen Spielers. Wer scharf kalkuliert und nur die Märkte mit den engsten Quoten wählt, liegt am unteren Rand der Spanne; wer quer über alle Tipps und Kombinationen setzt, am oberen. Dieselbe Rechnung entscheidet auch darüber, ob sich das Abräumen eines Bonus überhaupt lohnt: Der Bonusbetrag, der vor einer Auszahlung mehrfach in Umsatz umgesetzt werden muss, kostet nach derselben Marge ein Mehrfaches der Freiwette selbst. Eine Offensive wie „100 % Bonus“ klingt nach einer Verdreifachung des Guthabens und ist zuerst ein Umsatzvolumen.
Das ist der Punkt, an dem viele anfangen, Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu suchen: Sie glauben, dort sei der Preis niedriger, weil die Umsatzbedingungen lockerer sind. Die Marge verschwindet aber nicht mit der Aufsicht. Es gibt keine Statistik darüber, wie hoch die Quotenmarge auf einer Curaçao-Seite liegt — die Aufsicht veröffentlicht keine Zahlen, die diese Seiten betreffen, und niemand prüft dort ein Programm. Man kann nur feststellen: Eine Quote ist eine Quote, ob die Seite eine Aufsicht hat oder nicht.
Sechs erlaubte Anbieter, jeder mit einem eigenen Grund
Dieselbe Erlaubnis in der Hand, sehr unterschiedliche Marken daraus. Die sechs folgenden Anbieter haben alle eine GGL-Sportwetten-Erlaubnis; die Reihenfolge folgt dem Erlaubnisdatum. Unterschiede zeigen sich dort, wo kein Erlaubnisvermerk steht: Aufstellung, Zahlungswege und Bedingungen sind je Anbieter eigenes Terrain, und wer nach dem besten Angebot sucht, sollte genau dort nachsehen.
Tiptorro: die App, die als Veranstalter auftritt
Tiptorro ist seit dem 30.06.2021 mit einer Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist, verlängert am 27.12.2022; Inhaber ist die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta. Die Marke ist mit einem Schwerpunkt auf der App präsent, und wer auf dem Handy wettet, ist hier in einer Umgebung, die auf diesen Kanal zuerst gebaut ist.
Bemerkenswert ist, dass die App im App Store von derselben Torro Tec Limited angeboten wird, die sich dort als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL beschreibt. Das ist ein sauberer Auftritt, weil der Name auf dem Konto und der Name in der Bescheinigung zusammenpassen. Wenig erfreulich ist die zweistufige Erlaubnisführung: Wer auf der Whitelist ein Enddatum sucht, um sein Konto zu datieren, findet keines — die Liste führt Erst- und Folgebescheid, und das Datum 27.12.2022 ist der Verlängerungsbescheid, nicht ein Ablauf. Wer eine Erlaubnis für dauerhaft fünf Jahre hält, muss sie nicht kommentieren.
Für jemanden, der im Monat ein bis zwei Wetten setzt und eine App ohne Umwege will, ist das ein vernünftiger Anfang. Wer die Marke mit einem etablierten Anbieter für Live-Wetten vergleicht, wird weniger Märkte finden als bei einem Branchenriesen — dasselbe gilt aber für jeden Anbieter mit deutschem Programm.
VBet: der späteste Einstieg im Feld
VBet steht seit dem 05.12.2023 mit einer Sportwetten-Erlaubnis in der Whitelist; Inhaberin ist die SCGO Limited mit Sitz in St. Julian’s auf Malta. Dass die Erlaubnis erst in diesem Jahrzehnt begann und damit fünf Jahre nach den ersten Bescheiden im Herbst 2020, erklärt einen Teil der Markenidentität: VBet ist ein Haus, das den deutschen Markt zwischen Aufsicht und Konkurrenz gefunden hat, nicht eines, das ihn mitgestaltet hätte.
Der Name ist trotzdem in vielen Ländern unterwegs, und das ist genau der Punkt, an dem man genauer lesen sollte: Das VBet, das man in Deutschland über die Whitelist findet, ist die Erlaubnis der SCGO Limited für das hiesige Angebot. Dass der Name in anderen Ländern unter anderen Genehmigungen auftritt, ändert an der deutschen Erlaubnis nichts — es erklärt nur, warum die Marke manchem bekannt vorkommt. Eine Erlaubnis gilt immer nur unter der Domain und für die Erlaubnisinhaberin, die in der Liste steht. Dass ein Name anderswo in anderer Form auftaucht, ist kein Kriterium für eine Wette in Deutschland.
Wer bereits Erfahrung mit der Marke aus anderen Ländern mitbringt und in Deutschland nach einer Vergangenheit mit der Aufsicht sucht, findet hier vier Jahre. Ein Anbieter mit vier Jahren Erlaubnis ist kein Neuling, aber er hat noch nicht das Gewicht derer, die seit 2020 dabei sind.
Winamax: Sportwetten als Marketingprojekt
Winamax hat seine Erlaubnis am 29.06.2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt erhalten; der Bescheid vom 08.12.2022 verlängerte sie. Aufsichtsbehörde ist die GGL, Inhaberin die WINAMAX SA. Die Marke steht in Deutschland für ein lautes Auftreten — wer die Werbesprache eines Anbieters für einen Fingerzeig auf sein Wettprogramm hält, wird hier reichlich finden, was nichts mit dem Ergebnis einer Wette zu tun hat. Die spannendere Frage ist, ob die Aufmerksamkeit auf Wettarten und Bedienung geht, die aufwendig beworben wurden. Genau diesen Punkt muss der Spieler prüfen, und er wird für die Antwort bezahlen — jede Quote und jeder Einsatz sind kumulative Prüfungen.
Für einen Spieler, der sich gern in ein Angebot hineinwirbt und Features mag, ist die Marke attraktiv. Für einen, der die Zahl der Quoten über die Kulisse stellt, ist das ein bloßer Unterschied im Marketing und innerhalb der Aufsicht der „eigentlich selbstverständliche“ Teil. Zwischen beiden liegt eine einfache Frage: Verbessert der beworbene Bestandteil meine Marge? Bei Wetten auf den Ausgang eines Spiels gibt es keine Menge an Werbung, die einen Drei-Weg-Markt enger macht.
Sportwetten.de: der älteste Erlaubnisinhaber im Vergleich
Sportwetten.de steht seit dem 19.11.2020 in der Whitelist, mit Folgebescheid vom 16.12.2022; Inhaberin ist die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara auf Malta. Damit gehört die Marke zu den Anbietern, die die erste Runde der länderübergreifenden Erlaubnisse miterlebt haben.
Die Marke ist der seltene Fall, in dem der Name und das Produkt in eins fallen: „Sportwetten“ ist der Gegenstand, das Angebot und das Kennzeichen. Das ist ein eigener Vorteil für Auffindbarkeit und kann gleichzeitig für die Lebendigkeit der Auswahl sprechen. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Marke mit einem Casino-Betrieb in Deutschland unterwegs wäre; bei einem Anbieter, der seinen Namen so eng am Sport führt, würde man einen erweiterten Bestand eher suchen als finden.
Wer ein Konto mit einer dieser älteren Adressen will, um sich nicht für jede Marketingkampagne neu anzumelden, trifft hier eine solide Wahl. Wen die Frage nach der Zahl der Zahlungswege unter den Nägeln brennt, sollte das Angebot selbst lesen — denn die Whitelist sagt darüber nichts, und sie wird es auch nie tun.
Bet3000: der jüngste Eintrag im Feld
Bet3000 wurde am 22.04.2026 mit einer Sportwetten-Erlaubnis in die Whitelist aufgenommen; Inhaber ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta. Das ist der jüngste Erlaubnisinhaber dieser Übersicht — und der 22.04.2026 liegt nur rund fünf Monate vor dem Stand der Whitelist, auf die sich diese Übersicht stützt.
Ein so frischer Eintrag verlangt keine Skepsis, aber eine gewisse Nüchternheit: Eine erst wenige Monate bestehende Erlaubnis ist eine Zusage der Aufsicht und noch keine Bilanz. Wer heute einsteigt, tut es in einem Betrieb, in dem sich Abläufe einspielen. Wer das positiv liest, sieht einen Anbieter, der für einen Marktstart gebaut ist und dabei keinen Altbestand übernehmen musste. Für beide Lesarten gilt derselbe Rat: Erst ein Konto anlegen, dann die Auswahl prüfen — bei einem so neuen Angebot ist der erste Eindruck des Sportwettprogramms der entscheidende.
Die zweite Auffälligkeit liegt bei der Inhaberin. Die I.B.C. Sportsbetting Limited führt auch die Marke Wettarena; die beiden Marken Bet3000 und Wettarena sind zwei Fronten derselben Gesellschaft. Das ist kein Warnzeichen, aber es relativiert die Idee, man könne durch zwei Konten bei verschiedenen Marken eine Vielfalt an Gegenparteien erzeugen. Zwei Konten bei einer Erlaubnisinhaberin sind Pflichtgipfel, nicht Streuung.
Wettarena: ein Name mit langem Erlaubnisvorlauf
Wettarena ist seit dem 09.10.2020 auf der Whitelist geführt, mit Verlängerungsbescheid vom 15.12.2022; Inhaberin ist — wie bei Bet3000 — die I.B.C. Sportsbetting Limited, die in Sliema auf Malta sitzt. Nach den Angaben des Anbieters selbst wird die Marke von dieser Gesellschaft getragen; dieselbe Gesellschaft hält also zwei der hier verglichenen Marken.
Das ist mehr als eine Notiz für das Register: Wer die Marken als zwei Wettbewerber desselben Feldes liest, liest die Erlaubnis nicht, und wer sich für eine der beiden entscheidet, entscheidet sich für den Inhaber mit. Praktisch wichtig ist die Frage nach den Zahlungswegen: Nach § 6b Abs. 4 sind Einzahlungen nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich, anonyme Zahlungswege sind ausgeschlossen. Für alle sechs hier verglichenen Anbieter ist das derselbe Rahmen, unabhängig davon, welche Marken sie annehmen. Wer bei einem Anbieter ohne Erlaubnis nach „PayPal und mehr“ sucht, wird genau dieselbe Mechanik nicht finden — was eine Seite zulässt, ist ihre eigene Sache, und niemand trägt es ihr nach.
Wer eine Marke mit sechs Jahren unter deutscher Aufsicht einem Neuling vorzieht und die Bedeutung von Verträgen mit einer Erlaubnisinhaberin über alles stellt, wird hier nicht enttäuscht. Wen die Doppelrolle mit Bet3000 stört, hat mit den übrigen Marken vier echte Alternativen. Das ist die ganze Wahl.
Vier Marken, die in Deutschland nicht zugelassen sind
Die folgenden vier Anbieter listen deutsche Spieler im Netzt gefunden — sie gehören auf eine Seite, die von „Wettanbietern ohne deutsche Lizenz“ handelt, aber sie gehören in einen eigenen Abschnitt. Keiner von ihnen steht auf der Whitelist. Keiner ist an OASIS oder LUGAS angeschlossen. Keiner steht unter deutscher Aufsicht. Der Umgang mit ihnen ist ein Umgang mit einem Angebot, das in Deutschland als unerlaubtes Glücksspiel gilt; das ist der Zustand, auf den es dabei ankommt, und es gibt keine Auslegung, in der er sich in ein „fast erlaubt“ verwandelt.
Sportaza: Anjouan-Lizenz ohne deutsche Relevanz
Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Für Deutschland ist das kein Nachweis einer Zulassung: Die GGL erkennt eine solche Genehmigung nicht an, und ein Angebot an Menschen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis gilt als unerlaubtes Glücksspiel, unabhängig davon, welche Behörde die Seite sonst genannt hat.
Das ist der Fall, in dem die Angabe der Marke am wenigsten über die Marke aussagt. Eine Lizenznummer, die auf den Komoren existiert, erzeugt keine Anlaufstelle in Deutschland, keine Sperr-Option und keine Aussicht auf eine Auszahlung, die sich vor einem deutschen Gericht in einem Termin klären ließe. Wer hier spielt, sollte wissen, dass er auf jeden Fall eine außereuropäische Genehmigung akzeptiert, die in keinem deutschen Verfahren Bestand hat — das ist der eigentliche Gegenstand dieser Seite und betrifft alle vier Marken dieses Abschnitts gleichermaßen.
RocketPlay: Curaçao-Inhaber, deutsche Aufsicht vorbei
RocketPlay wird nach eigenen Angaben von Scores55 Tech B.V. betrieben, einer Gesellschaft mit Sitz in Curaçao und der Registrierungsnummer 162990. Eine Erlaubnis auf Curaçao mag für andere Länder bedeuten, was eine Erlaubnis bedeuten soll; in Deutschland zählt sie nicht, und das ist keine Auslegung, sondern die Wirkung der Whitelist als einziger Prüfgröße.
Scores55 Tech B.V. beschreibt die Marke im eigenen Auftritt als Gesellschaft nach Curaçao-Recht mit einer Registrierungsnummer. Für einen Spieler, der RocketPlay aus anderen Ländern kennt, ist das eine vertraute Konstruktion: Die Betreibergesellschaft sitzt in der Karibik, das Angebot ist international ausgerichtet, und mit dem deutschen Rahmen hat das nichts zu tun. Wer von dort aus Sportwetten spielen will, sollte sich klarmachen, dass die 1.000-Euro-Grenze, die er gewohnt ist, hier nicht existiert — dass dafür aber auch nichts existiert, was die Grenze durchsetzen würde. Eine Grenze, die nicht durchgesetzt wird, ist keine Freiheit, sondern eine Gefahr, die man selbst tragen muss.
Boomerang Bet: Sport, In-Play, E-Sport und die eigenen Regeln
Boomerang Bet bietet nach den Angaben der eigenen Seite Sportwetten in den Bereichen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ an und veröffentlicht ein eigenes „Sportsbook Rules“-Dokument. Der Aufbau dieser Seite ist der beste Beleg dafür, dass der Anbieter in einem anderen Rechtsrahmen denkt: Das Programm, das hier steht, wäre in Deutschland so nicht zugelassen — der Punkt ist nicht, dass diese Bereiche per se unseriös sind, sondern dass jeder von ihnen auf einer Seite ohne Whitelist-Eintrag außerhalb der deutschen Aufsicht liegt.
Das eigene Regelwerk ist verständlich ein Selbstdokument: Ob es tatsächlich angewandt wird, entscheidet niemand, der in Deutschland verklagbar wäre. Wer sich die Regelwerke solcher Seiten ansieht und im Kopf mit „Sportsbook Rules“ das Wort „verbindlich“ verbindet, verwechselt die Existenz eines Dokuments mit der Existenz einer Aufsicht, die es prüft.
22Bet: breites Programm, keine Whitelist
22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich („Sports“) mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Das ist ein Programm, das sich international ausrichtet und dabei Sportarten abdeckt, die im deutschen Programm längst nicht alle vorkommen — Biathlonten sind auch hier zugelassen, aber ein Blick auf die Liste zeigt, wie weit die Auswahl über das gängige Fußballprogramm hinausgeht. Boomerang Bet und 22Bet liegen damit auf derselben Linie: Das Angebot ist breit, die Zulassung fehlt.
Kleine Ironie am Rand: Diese vier Anbieter sind keine Schattenexistenzen, sondern Unternehmen mit eigenen Webseiten, Marketing und Sportwettprogramm. Sie sind für deutsche Spieler erreichbar, obwohl sie von einer deutschen Aufsicht nicht überprüft werden. Was dort in den Bedingungen steht, gilt in Deutschland nur nach dem Recht, das der Anbieter sich selbst gibt. Wer dort spielt, spielt zu den Bedingungen der Gegenseite.
Wie man vorgeht, wenn man die Wahl trifft
Wer die Wahl auf der Höhe ihrer Bedingungen entscheiden will, braucht keinen Umweg über eine Seite ohne Whitelist. Der Spieler prüft zuerst den Sitz der Betreibergesellschaft und die Domain, die die Whitelist unter der Sportwetten-Erlaubnis führt. Die GGL prüft die Einträge; der Spieler muss nur feststellen, ob die Domain seiner Wahl überhaupt dort steht, und das ist eine Suche von einer Minute.
Danach kommen die Zahlen des Angebots. Die Erlaubnis sagt nichts über die Zahl der Zahlungswege, die Quote oder die Umsatzbedingungen — sie sagt nur, dass der Betrieb erlaubt ist. Ein Anbieter mit jahrerlanger Erlaubnis und einer mittelmäßigen Quote ist schlechter für den Spieler als ein jünger Anbieter mit einer guten Quote, und beide sind in Deutschland erlaubt. Wer das nicht trennt, verwechselt Legitimität mit Qualität.
Für den dritten Punkt — den Preis des Angebots — gibt es keine Aufsicht, die nachsieht. Wer eine Wette platziert, zahlt die Marge des Marktes, ob er will oder nicht. Ein Konto zum Vergleich aufzumachen und die Quote derselben Wette bei zwei Anbietern gegenüberzustellen, ist der einzige verlässliche Preisvergleich, den dieser Markt anbietet. Alles andere ist Werbung.
Am Ende bleibt die nüchterne Bilanz, mit der man planen kann: Die sechs Marken mit Erlaubnis bieten den deutschen Rahmen, also OASIS-Anbindung, 1.000-Euro-Limit über alle Anbieter und Konto-Verifikation, und dafür einen vollständigen Rechtsweg. Die vier Marken ohne Erlaubnis bieten das Fehlen all dieser Dinge und damit die Freiheit, die man im deutschen Rahmen nicht findet — zu dem Preis, dass niemand für sie haftet. Das ist keine Analyse, die eine Empfehlung ausspricht. Es ist die Wahl, die zu treffen bleibt.
Häufige Fragen
Woran lässt sich erkennen, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis hat?
Nur an der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dort steht die Betreibergesellschaft mit der Domain, unter der die Sportwetten-Erlaubnis läuft. Eine .de-Endung beweist nichts. Steht die Domain nicht in der Liste, hat der Anbieter keine deutsche Erlaubnis.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu wetten?
Der Veranstalter handelt rechtlich unerlaubt; für ihn sieht § 284 StGB bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, für Werbung bis zu einem Jahr. Für Teilnehmende sieht § 285 StGB bis zu sechs Monate oder Geldstrafe vor. Verfolgungen einzelner Spielender sind dabei nicht belegt.
Gilt eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan in Deutschland?
Nein. Eine Erlaubnis dieser Behörden hat für den deutschen Markt keine Bedeutung, weil die GGL sie nicht anerkennt. Entscheidend ist allein, ob der Anbieter eine Sportwetten-Erlaubnis der GGL für die jeweilige Domain besitzt. Alles andere ändert am Charakter des Angebots nichts.
Was ändert die fehlende Anbindung an OASIS und LUGAS für Sperren und Einzahlungen?
Ohne OASIS wird eine bestehende Selbstsperre beim Anbieter nicht abgefragt. Ohne LUGAS greift das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter nicht. Wer sich bei einer Offshore-Seite anmeldet, umgeht daher beide Sicherungen, ohne dass eine Stelle das verhindern könnte.
Wie ist der Stand der Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten?
Offen. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Der Generalanwalt hält eine Rückzahlungspflicht für grundsätzlich möglich, aber nicht ausnahmslos. Zivilgerichte haben bereits Rückzahlungen angeordnet.
Wie ist es mit PayPal und anderen Zahlungswegen bei Anbietern ohne Erlaubnis?
Bei erlaubten Anbietern sind Einzahlungen nach § 6b Abs. 4 nur von einem Konto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich; anonyme Zahlungsmittel sind ausgenommen. Welche Marken eine Seite ohne Erlaubnis zulässt, steht allein in ihren Bedingungen und bindet niemanden in Deutschland.
Lizenz – Wettanbieter mit Einzahlungsbonus
Inhalt erstellt vom Team «Wettanbieter mit Einzahlungsbonus»
