Die besten Wettanbieter mit deutscher Lizenz 2026 — zehn geprüfte Namen und ihre Bedingungen
Stand: 30. Oktober 2026. Abgeglichen mit der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, Stand 2. Oktober 2026.

Wer in Deutschland nach einem seriösen Anbieter sucht, stößt auf zwei Sorten von Seiten. Die einen preisen ein „Willkommenspaket“ an, das aussieht wie geschenktes Geld. Die anderen sind ein PDF der Aufsichtsbehörde. Nur eines davon ist verlässlich.
Dieser Text geht den zweiten Weg. Er sortiert nicht nach Bonusbeträgen, sondern nach der einzigen Frage, die eine rechtlich belastbare Antwort hat: Steht der Name auf der Wh
itelist der GGL, und welche Erlaubnis hängt dort genau dran?
Warum die deutsche Erlaubnis nicht nur ein Etikett ist
Sportwetten sind in Deutschland erlaubnispflichtig. Wer sie ohne Erlaubnis im Internet veranstaltet oder vermittelt, betreibt unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Das ist kein Papiervergehen: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021, stellt dem Veranstalter ein Bußgeld- und Untersagungsinstrumentarium zur Seite, und das Strafgesetzbuch kennt für die Veranstaltung nach § 284 StGB bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Für den Leser hat das eine sehr praktische Konsequenz: Die Bezeichnung „deutsche Lizenz“ wird im Marketing inflationär benutzt. Ein Stück Papier aus Malta, Curaçao oder Anjouan trägt in Deutschland nichts. Die Aufsichtsbehörde hat das im September 2026 noch einmal öffentlich unterstrichen und ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt — sie nannte in diesem Zusammenhang Platincasino.
Was eine deutsche Sporterlaubnis dagegen kauft, ist eine Kette von Pflichten, die auf der Betreiberseite hängen: Einzahlungslimit, Sperrsystem, Identitätsprüfung, Zahlung nur vom eigenen Konto. Das ist unbequem. Es ist der Grund, warum die Erlaubnis überhaupt etwas wert ist.
Die Whitelist und die 30 Einträge: Wie die Aufsicht liest
Die einzige belastbare Prüfung: Wo die Whitelist steht und wer sie pflegt
Die Whitelist der GGL nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist in Deutschland der einzige Test, der einen Anbieter zu einem erlaubten macht. Nicht das Briefkopf-Impressum, nicht ein Siegel im Footer, nicht die Aussage eines Portals.
Wer selbst nachsehen will, geht auf die Seite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) und öffnet die Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter. Dort stehen Halter, Domain und Erlaubnisdatum. Was dort nicht steht, ist ein Enddatum. Die Liste führt Erstdaten und Folgeerlaubnisse, sie führt kein Ablaufdatum — wer einen Zeitraum nennt, hat ihn woanders her.
Die 2021 eingeführte Aufsicht über eine gemeinsame Behörde aller Länder war alles andere als selbstverständlich. Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten ließen sich wegen laufender Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben. Rund ein halbes Jahr nach dem eigentlichen Start musste die Behörde also erst einmal überhaupt in die Lage kommen, Anbieter zu legalisieren. Die Zahl der späteren Untersagungsverfahren zeigt, wie viel danach noch zu tun blieb: 68 Verfahren im Jahr 2022, 287 im Jahr 2025. 1.843 illegale Websites waren 2025 durch Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar.
30 Einträge, 27 Sporterlaubnisse und der Rest
Die Momentaufnahme vom 2. Oktober 2026 hält 30 Einträge. 27 davon sind Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, zwei von ihnen zusätzlich für Pferdewetten. Drei Einträge betreffen ausschließlich Pferdewetten — wer dort ein Sportwetten-Angebot vermutet, schaut auf die falsche Zeile.
Alle gelisteten Domains enden auf .de. Das ist eine Beobachtung und keine Prüfung. Eine .de-Domain beweist für sich genommen gar nichts, sie kann jeder registrieren. Der belastbare Teil ist die Verbindung von Domain, Halter und Erlaubnisart in der amtlichen Übersicht.
Eine Erlaubnis ist keine Marke für alle Produkte. Wer eine Sporterlaubnis hat, hat damit kein Recht auf virtuelle Automatenspiele, kein Recht auf Poker und keins auf Online-Casino-Spiele. Die Aufsicht erteilt getrennte Erlaubnisse, und die Whitelist liest sie auch getrennt. Ein Anbieter, der auf seinem Sportportal freundlich auf den Casino-Bereich verlinkt, hat dort eine zweite, eigenständige Erlaubnis — oder eben keine.
Der GGL-Name als Prüfstein und der Irrtum mit der Steuer
Wer die Whitelist liest, merkt schnell, dass die Namen dort wenig sagen. Hinter Bet365 steht Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Malta. Hinter Bet3000 die I.B.C. Sportsbetting Limited in Sliema. Hinter Betano die Betkick Sportsbetting Limited in San Giljan. Der für den Spieler sichtbare Markenname und der Erlaubnisinhaber sind in der Lizenzwirtschaft zwei verschiedene Dinge. Wer am Telefon mit jemandem streitet oder einen Betrag einklagen will, braucht den zweiten Namen, nicht den ersten.
Ein verbreitetes Missverständnis gehört an dieser Stelle weggeräumt: Aus der Tatsache, dass ein Anbieter Sportwettensteuer abführt, folgt keine Erlaubnis. Die Steuer trifft auch unerlaubte Anbieter. Wer sie als Qualitätsnachweis liest, liest sie falsch.
Spielerschutz: Was die Erlaubnis dem Spielenden vorschreibt
Die Sperr- und Limitdateien OASIS und LUGAS
Die deutsche Erlaubnis verpflichtet zu einer Infrastruktur, die es auf dem unerlaubten Markt nicht gibt. OASIS ist das bundesweite Sperrsystem. Wer sich dort einträgt, wird bei der Registrierung und bei jedem Login abgeglichen. Lässt der Spielende die Sperrfrist offen, gilt sie mindestens ein Jahr; nennt er einen Zeitraum, dauert sie mindestens drei Monate.

Daneben steht LUGAS: die Limitdatei und die Aktivitätsdatei. Über sie wird das anbieterübergreifende Einzahlungslimit abgewickelt — ein Limit, das alle erlaubten Anbieter gemeinsam respektieren. Parallelspiel bei mehreren Anbietern ist nach § 6h GlüStV untersagt, und die Aktivitätsdatei ist das Werkzeug, mit dem die Aufsicht das durchsetzt.
Verbindlich ist die Grundeinstellung von 1.000 € je Kalendermonat über alle Anbieter zusammen. Ein Erlaubnisinhaber darf für eine einzelne Person höher gehen, bis 10.000 € — und bis 30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Spieler. Der Preis dafür ist ein Nachweis. Er muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegen können; eine Eigenerklärung des Spielenden genügt ausdrücklich nicht. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach sieben Tagen.
Dazu kommt der Panikbutton: Er löst nach § 6i Abs. 3 GlüStV sofort eine 24-stündige Sperre aus. Kurz, schroff, aber in dem Moment, in dem er gedrückt wird, das einzig Wirksame.
Offshore-Angebote hängen an keiner dieser Dateien. Das ist die konkrete Bedeutung der Vokabel „ohne Spielerschutz“: Es gibt dort nichts, woran ein Sperreintrag greifen könnte, und nichts, was ein Limit durchsetzt.
Wer nicht auf der Whitelist steht: Anjouan, Curaçao und die Folgen
Ich halte das für das wichtigste Kapitel dieses Textes, und es ist das, was in Vergleichstabellen am liebsten ausgelassen wird. Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist kein „weniger regulierter“ Anbieter. Er ist ein Anbieter, der gegen § 4 Abs. 1 GlüStV verstößt, wenn er Sportwetten nach Deutschland vermittelt.
Was er dem Spieler nicht anbieten kann: den Sperreintrag in OASIS, das anbieterübergreifende Limit über LUGAS, einen deutschen Rechtsweg. Was er dem Spieler faktisch anbieten kann: höhere Limits, weil ihn kein LUGAS bremst, und ein Live-Wettprogramm ohne die deutschen Beschränkungen. Genau das ist der Lockstoff. Man verspricht dem Kunden nicht mehr Freiheit, sondern weniger Aufsicht.
Bei den zivilrechtlichen Folgen bin ich vorsichtig, weil Vorsicht hier die einzig redliche Haltung ist. Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt (Az. I ZR 90/23), ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Der Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit der Ausnahme, dass Behörden die Lizenzpflicht vorerst nicht durchsetzen wollten. Aus diesen Verfahren folgt kein Rückzahlungsanspruch für irgendwen. Wer einen Verlust aus alten Zeiten zurückhaben will, sollte sich keinen Erfolg ausrechnen, sondern einen Anwalt fragen.
Das Nutznießerproblem bei Verlust und Steuer
Dieser Punkt ist beim Markteinsteiger oft die erste echte Überraschung. Das Geld, das der eine nicht mehr im System hat, taucht an einer anderen Stelle wieder auf — die Frage ist nur, wie groß die Summe ist, die dazwischen liegt.
Die Kanalisierungsquote misst, wie viel des Marktvolumens bei erlaubten Anbietern landet. Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt Deutschland 77 Prozent; nach der zugrunde liegenden Studie entfielen 23 Prozent des Marktvolumens 2024 auf unerlaubte Angebote. Für den Sportwettenmarkt war der Wert 2022 deutlich höher. Eine Marktanalyse auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen kam seinerzeit auf eine Kanalisierungsquote von deutlich über 95 Prozent; illegale Anbieter hielten demnach weniger als fünf Prozent Marktanteil.
Die Lücke zwischen diesen beiden Zahlen ist mehr als Statistik. Sie zeigt, dass Sportwetten weitgehend im regulierten Teil des Marktes stattfinden und dass der unerlaubte Teil sich vor allem bei den übrigen Glücksspielarten sammelt. Wer Sportwetten mit Erlaubnis anbietet, konkurriert in einem Feld, das der Staat weitgehend eingefangen hat.
Dem Betrag nach ist der regulierte Glücksspielmarkt ohnehin groß. Er hatte 2024 gemessen an den Bruttospielerträgen ein Volumen von rund 14,4 Mrd. Euro. Die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen im selben Zeitraum rund sieben Mrd. Euro.
Die Rangliste: Zehn erlaubte Anbieter im Vergleich
Wie ich gewichte und was mir fehlt
Das Bewertungsraster ist offen, sonst wäre es Aberglaube. Es stehen vier Dinge nebeneinander: der Status auf der Whitelist samt Erlaubnisinhaber, das Erstdatum der Sporterlaubnis, der Spielerschutz, der auf einer deutschen Erlaubnis ohnehin aufsitzt, und die Zahlungswege, die sich aus den eigenen Bedingungen des Anbieters ablesen lassen.
Die Reihenfolge der zehn ist keine Rangfolge im Sinne von „besser und schlechter“. Sie folgt dem, was sich belegen lässt, und das ist bei einem Erlaubnisvermerk zuerst das Datum und der Halter. Was ich nicht in die Tabelle schreibe, ist eine Quotenhöhe. Für keinen dieser Anbieter liegt eine belastbare, auf Markt und Zeitpunkt festgenagelte Quote vor, und eine erfundene Zahl in der Zeile eines Buchmachers ist die schlimmste Art Fehler, die so eine Seite produzieren kann.
Vergleichstabelle: Whitelist-Status, Erlaubnisinhaber und Erlaubnis seit
| Anbieter | Status auf der GGL-Whitelist und Erlaubnisinhaber | Sporterlaubnis seit | Spielerschutz |
|---|---|---|---|
| Bet3000 | erlaubt, Halter: I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 | OASIS, LUGAS, Panikbutton |
| Winamax | erlaubt, Halter: WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 | OASIS, LUGAS, Panikbutton |
| Tipico | erlaubt, Halter: Tipico Co. Limited | 09.10.2020 | OASIS, LUGAS, Panikbutton |
| Sportingbet | erlaubt, Halter: Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 | OASIS, LUGAS, Panikbutton |
| Sportwetten.de | erlaubt, Halter: NetX Betting Limited | 19.11.2020 | OASIS, LUGAS, Panikbutton |
| LeoVegas | erlaubt, Halter: LVSports Limited | 21.10.2024 | OASIS, LUGAS, Panikbutton |
| AdmiralBet | erlaubt, Halter: Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 | OASIS, LUGAS, Panikbutton |
| bet-at-home | erlaubt, Halter: Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 | OASIS, LUGAS, Panikbutton |
| Betano | erlaubt, Halter: Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 | OASIS, LUGAS, Panikbutton |
| NEO.bet | erlaubt, Halter: Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 | OASIS, LUGAS, Panikbutton |
Was in dieser Tabelle auffällt, ist nicht der Status — der ist bei allen zehn derselbe, weil nur erlaubte Anbieter hier stehen. Auffällig ist die Spannweite der Erstdaten. Sechs der zehn Häuser sind seit 2020 oder 2021 in Deutschland erlaubt, also aus der ersten und zweiten Vergabewelle. Ein Name, Bet3000, steht erst seit April 2026 in der Liste. Zwischen beiden liegt ein halbes Jahrzehnt Aufsichtspraxis, und das ist nicht nur eine Zahl auf einem Papier: In diesen fünf Jahren ist das Sportwettprogramm, das die GGL nach § 21 Abs. 5 GlüStV zulässt, mehrfach nachgeschärft worden.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Bet3000: der jüngste Vermerk im Feld
Die Whitelist führt als Veranstalter für Bet3000.de die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Lyons Range Court, Flat Nr. 1, Triq Bisazza, SLM 1640, Sliema, Malta. Eingetragen ist die Erlaubnis mit dem Erstdatum 22. April 2026.
Ein Erstdatum aus diesem Jahr ist kein Qualitätsurteil, aber eine Information. Wer 2026 in einen Markt eintritt, in dem sechs der zehn Wettbewerber seit 2020 dabei sind, tritt in einen reifen Markt ein. Er muss mit den Pflichten leben, die inzwischen eingespielt sind, und er hat keinen Bestand, den er gegen die Behörde verteidigen müsste. Für einen Spielenden heißt das schlicht: der Betreiber ist neu in der Aufsicht, nicht neu in der Welt der Sportwetten.
Was der Whitelist-Vermerk nicht sagt, ist irgendetwas über Preise, Quoten oder Zahlungswege. Wer dort anfangen will, prüft zuerst das eigene Wettprogramm und die Bedingungen zur Auszahlung — die Angaben dazu stehen nur beim Anbieter selbst. Der Erlaubnisvermerk sagt nur, dass die Domain unter einer deutschen Sporterlaubnis betrieben wird.
Das Verhältnis zu den Wettbewerbern bleibt offen. Ein Erstdatum von 2026 ist kein Nachteil, aber es ist das Unterscheidungsmerkmal dieses Eintrags und weiter nichts.
Winamax: sechs Jahre deutsche Aufsicht
Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der WINAMAX SA am 29. Juni 2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten und verlängerte sie mit Bescheid vom 8. Dezember 2022. Beaufsichtigt wird das Unternehmen von der GGL.
Interessant an diesem Kartenbild ist die Konstruktion. Der Erlaubnisinhaber ist eine französische Aktiengesellschaft, die Erlaubnis kam von einer hessischen Bezirksbehörde, die Aufsicht liegt bei der gemeinsamen Länderbehörde. Wer verstehen will, wie zersplittert die deutsche Glücksspielverwaltung über die Jahre war, kann an diesem einen Vermerk ablesen, wie viele Behörden daran beteiligt waren.
Der Erlaubnisweg über Darmstadt ist mittlerweile in der Whitelist-Logik aufgegangen. Für den Spielenden ändert er nichts an seinen Rechten — dieselben Sperr- und Limitmechanismen, dieselbe Zahlung über ein eigenes Konto. Er sagt nur etwas über die Vorgeschichte des Hauses: es war zum Start der ersten großen Vergaberunde bereits dabei und hat sich durch die Verlängerung gehalten.
Tipico: ältestes deutsches Erstdatum und ein laufender Prozess
Tipico steht mit dem Erstdatum 9. Oktober 2020 in der Whitelist, Halter ist die Tipico Co. Limited, die Folgeerlaubnis datiert vom 9. Dezember 2022. Damit gehört das Haus zur ersten Gruppe, die überhaupt eine länderübergreifende Sporterlaubnis bekommen hat — in einem Verfahren, das wegen Gerichtsverfahren bis Oktober 2020 auf sich warten ließ.
Und genau dieser Name taucht in dem Verfahren auf, das die zivilrechtliche Seite des Themas offen hält. Der BGH hat die Frage nach der Rückforderbarkeit von Verlusten aus unerlaubten Sportwetten dem EuGH vorgelegt, und der Kläger dieses Verfahrens verlangt Geld von Tipico — Verluste aus 2013 bis 2018, also aus einer Zeit weit vor der Whitelist. Das ist ein wichtiger Punkt zur Einordnung: Das Klageverfahren betrifft die Vergangenheit, nicht die heutige Erlaubnislage des Anbieters. Wer den Prozess mit dem aktuellen Vermerk verwechselt, verwechselt zwei verschiedene Jahrzehnte.
Wer bei einem Haus mit dem ältesten Erlaubnisdatum spielt, spielt bei einem, dessen Vergangenheit vor 2020 in genau der Grauzone liegt, um die heute prozessiert wird.
Sportingbet: zwei Erlaubnisse mit unterschiedlichen Daten
Die Sportingbet (Deutschland) Ltd nennt im Impressum die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21. Dezember 2022 und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15. November 2022. Aufsichtsbehörde ist die GGL.
Dieser Eintrag ist das beste Anschauungsobjekt für einen Punkt, der das ganze Feld durchzieht. Hier liegen zwei Erlaubnisse vor, zwei Daten, zwei verschiedene Sachen. Die Sporterlaubnis datiert später als die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, und beide haben nichts miteinander zu tun. Wer im Sportwettenbereich spielt, spielt unter der einen; wer die virtuellen Automatenspiele nutzt, unter der anderen. Regeln, die für die eine gelten, gelten nicht automatisch für die andere.
Das Sportwettprogramm bleibt die relevante Größe. Dort steht, welche Wettarten überhaupt angeboten werden dürfen — eine Liste, die die GGL festlegt und die der Anbieter nicht selbst erweitert.
Sportwetten.de: der Halter, der nicht wie die Marke heißt
Für Sportwetten.de (die Webseite) ist in der GGL-Übersicht die NetX Betting Limited aus Birkirkara, Malta, geführt. Das Erstdatum liegt im November 2020, die Folgeerlaubnis im Dezember 2022.
Bei diesem Namen lohnt der Hinweis auf die Marke als solche. Sie liest sich wie eine Gattungsbezeichnung, ist aber ein eingetragener Name — wer sie googelt, landet auf der Betreiberseite, nicht auf einer Behördensammlung. Das ist ein Marketingtrick, freundlich gesagt, und er funktioniert. Der Vorteil für den Spielenden existiert trotzdem: der Erlaubnisvermerk ist da, und der Weg über die Amtssuche bleibt derselbe wie bei jedem anderen Anbieter dieser Liste.
Der Erlaubnisinhaber NetX Betting Limited ist der Name, der in einem Streitfall relevant wird. Nicht der Domainname.
LeoVegas: Sporterlaubnis erst 2024, Casino schon 2023
Die Whitelist führt für LeoVegas die LVSports Limited als Betreiberin, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21. Oktober 2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27. Februar 2023.
Die Reihenfolge der beiden Daten ist hier das Bemerkenswerte, denn sie steht quer zu dem Bild, das viele von diesem Namen haben. Das Haus war in Deutschland zuerst mit virtuellen Automatenspielen erlaubt, ein Jahr später erst mit Sportwetten. Wer den Anbieter vor allem als Casino-Brand kennt, hat recht — die Sporterlaubnis ist hier der jüngere Teil des Geschäfts.
Für einen Spielenden, der nur Fußballwetten will, ist das kein Fehler. Es ist eine Erwartung, die man justieren sollte: Das Sportwettenangebot eines Hauses, das seine Wurzeln im Casino hat, ist in der Regel nicht sein ältestes Produkt. Wie weit es ausgebaut ist, zeigt sich erst im Wettprogramm.
AdmiralBet: drei Folgeerlaubnisse und eine getrennte Slot-Domain
Für AdmiralBet ist die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28. September 2022.
Zwei Details in diesem Eintrag sind mehr wert als der Rest der Zeile. Erstens die getrennte Domain für die virtuellen Automatenspiele. Sie ist nicht Zierde, sondern Ordnung: Der Sportbetrieb und der Automatenspielbetrieb liegen auf zwei Adressen mit zwei Erlaubnissen. Wer glaubt, mit dem Sportkonto automatisch Zugang zu allem zu haben, irrt sich über die Struktur.
Zweitens die Folgeerlaubnisse. Sie zeigen, dass eine Erlaubnis in Deutschland kein ruhender Besitz ist, sondern etwas, an dem gearbeitet wird — bis hin zu einem Datum im Sommer 2024, das fast vier Jahre nach der ursprünglichen Erlaubnis liegt.
bet-at-home: Sportwetten 2020, Folgeerlaubnis 2022, Automaten Ende 2022
Für Bet-at-home ist die Bet-at-home.com Internet Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 2. November 2020, einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28. Dezember 2022.
Wer sich die drei Daten nebeneinanderlegt, sieht die typische Reihenfolge der deutschen Erlaubnispraxis: erst der Sport, dann die Verlängerung, dann das Automatenspiel. Das Haus hat sich also Schritt für Schritt aufgestellt, nicht in einem Zug. Das ist unspektakulär, aber es ist genau die Art von Chronologie, aus der man abliest, wie ein Anbieter seinen deutschen Betrieb aufgebaut hat.
Die Spielregeln wiederum sind bei allen Einträgen der Whitelist identisch, weil sie aus der Erlaubnis selbst kommen. Ein Unterschied in der Chronologie ist kein Unterschied im Schutz.
Betano: die österreichische Wurzel hinter der deutschen Domain
Die Whitelist führt für Betano.de die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta. Dahinter steht eine Geschichte, die diesen Eintrag von den anderen abhebt: Die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan, erhielt im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und betreibt darüber das Angebot auf Betano.de. In der Whitelist ist die Erlaubnis mit dem 19. Februar 2021 vermerkt, die Folgeerlaubnis mit dem 16. Dezember 2022.
Ein österreichischer Antragsteller, eine deutsche Bezirksbehörde, ein maltesischer Halter, eine griechische Muttergesellschaft — der Eintrag ist eine kleine Europakarte. Für den Spielenden ist nur der letzte Name von Belang: Betkick Sportsbetting Limited ist der Vertragspartner hinter der Marke, und der sitzt in Malta.
Dass die Erlaubnis aus der ersten Vergabewelle stammt und 2022 verlängert wurde, macht den Eintrag zu einem der eingespielteren in der Liste.
NEO.bet: Stammdatum 2020, verlängert 2022
Für NEO.bet ist die Greenvest Betting Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022.
Der Eintrag teilt sein Erstdatum mit zwei weiteren Häusern dieser Liste, Tipico und Sportingbet und AdmiralBet. Das ist kein Zufall: Der 9. Oktober 2020 war einer der Tage, an denen die erste länderübergreifende Vergaberunde tatsächlich Erlaubnisse ausstellte, nachdem Gerichtsverfahren sie lange blockiert hatten. Wer wissen will, wie eng der Spielraum der Behörde damals war, findet in diesen drei identischen Daten die Antwort.
Der Name NEO.bet nimmt für sich das Neue in Anspruch. Das Papier sagt etwas anderes: Das Haus ist seit 2020 erlaubt und damit älter im deutschen Recht als die meisten Angebote, die sich heute als neu verkaufen.
Was eine Wette wirklich kostet: die Steuer und die Marge
Die Sportwettensteuer und die Frage, wer sie zahlt
Die Steuer auf Sportwetten steht in den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Bemessungsgrundlage ist nach §§ 17, 18 RennwLottG der Wetteinsatz, der um die Steuer selbst vermindert ist — 5,3 Prozent auf diese Basis. Umgerechnet sind das rund 5,03 Prozent des eingezahlten Betrags. Wer 5,3 Prozent des Einsatzes schreibt, rechnet falsch; die Steuer beträgt 5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer, was rund 5 % des eingezahlten Betrags entspricht. Das ist der Fehler, der Steuerdebatten um die Sportwetten oft unnötig kompliziert macht.
Schuldner der Steuer ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende. Ob und wie er sie weitergibt, ist seine Entscheidung. Wer für einen konkreten Anbieter schreiben will, dass er die Steuer in die Quote einpreist, darf das nur nach dessen eigenen Bedingungen tun — nicht nach Gefühl.
Und noch einmal, weil es so oft falsch aufgeschnappt wird: Die Steuer trifft auch unerlaubte Anbieter. Wer Steuern zahlt, hat damit keine Erlaubnis.
Quotenschlüssel, Marge und der Anteil, der nirgends hingeht
Quotenschlüssel, oder Auszahlungsquote, ist ein Marktbegriff ohne Gesetzesnorm. Er beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt: eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Der Rest ist die Marge. Bei zwei möglichen Ausgängen zu je 1,90 liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) — das sind 95 Prozent. Die Marge beträgt demnach 5 Prozent.
Fünf Prozent klingen nach einem Trinkgeld. Sie sind keines. Sie sind der Preis, den jeder Spielende auf jeden einzelnen Einsatz zahlt, ob er gewinnt oder verliert, und er fällt unabhängig davon, ob man den Laden sympathisch findet.
Der Blick auf die Marktzahlen relativiert die Quote der Anbieter auf ihre Weise. Die Sportwettenanbieter mit GGL-Erlaubnis erzielten 2024 Bruttospielerträge von 1.963 Mio. Euro, ein Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die zugrunde liegenden Wetteinsätze beliefen sich auf 8,2 Mrd. Euro nach 7,9 Mrd. Euro im Vorjahr, und die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 Prozent nach 78 Prozent im Jahr 2023. Ich lasse diese Zahl kurz stehen.
76 Prozent. Zwei Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Ein Fußballmarkt, der mit 5 Prozent Marge abgewickelt wird, zahlt 95 Prozent aus. Die Lücke zwischen diesen beiden Zahlen ist der wichtigste Absatz dieses Textes: Sie zeigt, dass die durchschnittliche Auszahlungsquote eines Anbieters über alle Wetten hinweg systematisch unter der Marge eines einzelnen Marktes liegt. Der Grund ist strukturell und nicht verwerflich: Sie umfasst alle Wettarten, alle Quotenänderungen, alle Kombinationswetten, und sie ist über das ganze Geschäft gemittelt, nicht über einen besonders sauberen Markt.
Die Verteilung des Einsatzes hinter dieser Zahl ist ihr eigenes Kapitel. Pre-Match-Wetten und Live-Wetten verhielten sich 2024 47 zu 53 Prozent. Fußball trug 78 Prozent der Wetteinsätze, es folgten Basketball mit 8 Prozent, Tennis mit 5 Prozent, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 Prozent und Eishockey mit 1 Prozent.
Wer diese Verteilung liest, versteht, warum jeder deutsche Anbieter ein Fußballprogramm hat und die kleine Sportart BDann eine Nische bleibt. Und er versteht, warum die Marge sich dort, wo wenig Volumen liegt, anders verhält als im Hauptmarkt.
Die deutsche Erlaubnis und ihre Grenzen: Was sie nicht deckt
§ 21 GlüStV: Was gewettet werden darf und was nicht
Nicht jede Sportwette, die ein erlaubter Anbieter anzeigen könnte, darf er auch anbieten. Nach § 21 Abs. 1 GlüStV sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorkommnisse darin erlaubt, als Einzelwette oder als Kombiwette. Welche Wettarten im Einzelnen zulässig sind, folgt nicht dem Gutdünken des Hauses, sondern dem Sportwettprogramm, das die GGL nach § 21 Abs. 5 festlegt.
Bei Live-Wetten ist die Regel deutlich enger, als die Werbung glauben macht. Nach § 21 Abs. 4 GlüStV sind während eines laufenden Ereignisses nur Wetten auf das Endergebnis und auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten zulässig, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball: ja. Nächster Satz im Tennis: ja. Nächster Punkt im Tennis oder nächster Korb im Basketball: nein. Wer zum ersten Mal auf ein deutsches Live-Programm schaut und sich über die schmale Auswahl wundert, hat die Erklärung an dieser Stelle und nicht bei der Bequemlichkeit des Anbieters.
Was ebenfalls ausgeschlossen ist: Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind — nach der Praxis der Aufsicht gilt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Dazu kommen manipulationsanfällige Wetten, Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung nach § 21 Abs. 1a sowie Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse.
Eine Regel, die viele überrascht: Wetten auf E-Sport sind in Deutschland nicht möglich. Die GGL stellt fest, dass E-Sport nicht als Sport anerkannt ist — es existiert kein erlaubtes E-Sport-Wetten. Wer auf ein entsprechendes Angebot stößt, stößt auf kein deutsches.
Cash Out ist der Gegenstand, bei dem ich am deutlichsten sagen muss, was sich sagen lässt: Eine gesetzliche oder behördliche Regel dazu existiert nicht. Es ist und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters, mit seinen Bedingungen und seinen Konditionen. Wer sie nutzen will, liest sie dort.
Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses. Und ein Höchsteinsatz pro Wette ist für Sportwetten gesetzlich nicht vorgesehen — wer eine solche Obergrenze sucht, findet sie nur in den Bedingungen eines Anbieters.
Verifizierung, 72 Stunden und die Zahlungswege
Nach § 6a GlüStV gilt ein Konto je Anbieter, und es muss vollständig verifiziert werden. Vor abgeschlossener Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel ermöglichen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Das ist kein Schikaneabsatz, sondern die Ordnung, die den anonymen Mehrfachaccount verhindert.
Das Geld auf dem Konto liegt nach § 6b GlüStV auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt.
Und dann der Mechanismus, der die ganze Aufstellung zusammenhält: Zahlungen sind nach § 6b Abs. 4 GlüStV nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt. Anonyme Zahlungsmittel sind unzulässig. Das ist der Grund, warum Krypto und anonymes Prepaid im erlaubten deutschen Sportwetten keinen Platz haben. Nicht weil die Anbieter es nicht wollten, sondern weil die Erlaubnis es nicht hergibt. Derselbe Mechanismus hat ein zweites Gesicht: Fremdzahlungen sind damit strukturell ausgeschlossen, und das ist in einem Streitfall über die Herkunft von Geldern praktisch.
Die Werberegeln des § 5 GlüStV
Werbung für Glücksspiel dürfen in Deutschland nur Erlaubnisinhaber betreiben — § 5 Abs. 7 GlüStV. Das ist der Hebel, mit dem die Aufsicht den grauen Markt von der Bühne drückt.
Zu den Regeln gehört eine Sperre zwischen 6 und 21 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 GlüStV. Ich betone das, weil es oft falsch zitiert wird: Diese Sperre betrifft virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino-Spiele — nicht Sportwetten. Für Sportwetten gelten andere Grenzen. Keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung in diesem Sender. Keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären. Und kein Affiliate-Entgelt nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6 GlüStV).
Der letzte Punkt ist der, den ich am bemerkenswertesten finde. Er trifft genau die Anreizstruktur, aus der aggressive Vergleichsportale entstehen. Wer die Zahl nicht am Umsatz des Spielenden verdienen darf, hat keinen Grund, ihn zum Vielspielen zu drängen. So zumindest die Theorie.
Und noch ein Satz, der für diese Seite wichtig ist: Das GlüStV enthält keine Vorschrift, die einen Sportwettenbonus festlegt oder begrenzt. Höhe, Umsatzbedingungen und Mindestquote stehen ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wer eine Bonusstaffel mit Bedingungen liest, liest kein Gesetz, sondern ein Vertragsangebot.
Was eine Wette unter dem Monatslimit wirklich kostet
Ich nehme die Zahl, die jeder deutsche Spielende kennt, und lasse sie einmal durchlaufen. Das Einzahlungslimit aus § 6c GlüStV liegt bei 1.000 € je Kalendermonat, über alle Anbieter zusammen. Ein Spieler, der diesen Betrag voll ausschöpft und ihn als einen einzigen Durchlauf setzt, bewegt 1.000 € Umsatz.
Der Markt, an dem ich das durchspiele, ist ein illustratives Zwei-Ausgang-Szenario zu je Quote 1,90 — ein Beispiel, kein zitierter Preis irgendeines Anbieters. Dort liegt die Auszahlungsquote bei 95 Prozent, die Marge also bei 5 Prozent.
Erwarteter Verlust: 1.000 € Umsatz mal 5 Prozent Marktmarge. Das ergibt 50 €. Das ist die Schätzung dessen, was das Durchspielen dieses Einsatzes den Spielenden im Durchschnitt kostet, unter der Annahme, dass er den Einsatz genau einmal umsetzt und dass Marge und Quoten über die vielen Einzelwetten hinweg konstant bleiben.
Der Genauigkeit halber muss eine Bandbreite daraus werden, und die Bedingung, unter der ich sie nenne, gehört daneben. Setzt der Spieler sehr viele kleine Einsätze zu dieser Quote, landet er näher an den 50 €. Setzt er wenige, große Einsätze, schwankt das Ergebnis erheblich nach beiden Seiten, denn mit jedem einzelnen Einsatz gewinnt er – oder er verliert ihn ganz. Der Erwartungswert bleibt derselbe, die Wahrnehmung nicht.
Ich schreibe die Zahl trotzdem hin, weil sie die einzige ist, die man in diesem Geschäft in Ruhe lesen kann. Ein Monatslimit von 1.000 € bedeutet nicht, dass 1.000 € weg sind. Es bedeutet, dass der statistische Preis für das Umsetzen dieser 1.000 € rund 50 € beträgt — und dass dieser Preis in jeder Quote bereits enthalten ist, bevor der erste Klick gemacht wird.
Zwei Dinge folgen daraus, und beide haben mit dem Spielerschutz mehr zu tun als mit Mathematik. Erstens: Wer sein Limit regelmäßig vollständig umsetzt, gibt über die Jahre nicht die Limitsumme aus, sondern deren Marge — wenige Prozent, aber kontinuierlich. Zweitens: Das Limit ist damit eher ein Geschwindigkeitsbegrenzer als ein Preisschild. Es begrenzt, wie oft man den Preis zahlen kann.
Für wen welche Wahl passt
Ich ziehe eine Linie quer durch alles, was oben steht, weil die Frage am Ende nicht lautet, welcher Anbieter der beste ist, sondern welcher Weg zu welchem Spielenden passt.
Wer Verlässlichkeit über Preis stellt, ist bei einem Haus mit Erlaubnis seit 2020 richtig. Sechs dieser zehn Häuser sind aus der ersten und zweiten Vergabewelle, und ein Haus, das seit fünf Jahren unter deutscher Aufsicht steht, hat eine Behörde im Rücken, aber auch eine Prüfung hinter sich. Dort sind die Abläufe eingespielt: Verifizierung, Zahlung vom eigenen Konto, Auszahlung aus dem Treuhandkonto innerhalb von fünf Werktagen.
Wer auf ein schlankes, neues Angebot hofft, wird bei einem Erstdatum von 2026 eher enttäuscht. Ein Haus wie Bet3000 tritt in einen Markt ein, dessen Pflichtenkatalog schon festgeschrieben ist. Neue Anbieter in Deutschland sind nicht laxer — sie können es gar nicht sein, sonst bekämen sie die Erlaubnis nicht.
Wer Wert auf Casino und Sport in einem Konto legt, muss wissen, dass das zwei Erlaubnisse und oft zwei Domains sind. AdmiralBet trennt seine virtuellen Automatenspiele auf eine eigene Adresse. Sportingbet datiert zwei verschiedene Erlaubnisse auf zwei Daten. Wer diese Trennung für Kosmetik hält, versteht die Regeln der beiden Bereiche noch nicht.
Wer mit einem kleinen Budget arbeitet, sollte die Umbuchung des Blickwinkels mitnehmen, die in der Rechnung oben steckt: Ein Limit von 1.000 € ist kein Vorrat, sondern eine Grenze, an der man aufhört. Wer sich vorgenommen hat, 100 € im Monat zu setzen, spielt gegen eine Marge von 5 Prozent, nicht gegen das Limit.
Wer über einen Anbieter ohne Whiteliste-Eintrag nachdenkt, sollte die Frage umdrehen: Es ist nicht die Frage, was dort besser ist, sondern was dort nicht existiert. Kein Sperreintrag, kein anbieterübergreifendes Limit, kein deutscher Rechtsweg, dafür höhere Limits und freiere Live-Wetten. Wer genau jene Freiheit sucht, findet sie dort — und verlässt dafür den Bereich, in dem der deutsche Gesetzgeber ihm Rechte zugewiesen hat. Das ist eine Wahl, die man treffen kann. Sie sollte nur bewusst getroffen werden.
Pferdewetten sind nicht Sportwetten
Ich führe das an, weil es in fast jedem Vergleich falsch läuft. 27 der 30 Whitelist-Einträge sind Sportwetten-Erlaubnisse, zwei davon zusätzlich für Pferdewetten. Drei Einträge betreffen ausschließlich Pferdewetten.
Rechtlich ist das kein Detail. Das Rennwett- und Lotteriegesetz, aus dem auch die Sportwettensteuer stammt, kennt den Buchmacher im engeren Sinne als den Pferdewetten-Buchmacher — wer im Gesetz vom Buchmacher liest, liest in aller Regel nicht vom Sportwettenanbieter.
Der Vertrieb der Sportwetten wiederum lief 2024 über 28 aktive Internetseiten und stationär über rund 2.300 Wettvermittlungsstellen. Die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen verfügten für diesen Vertriebsweg über eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2024. Wer sich wundert, warum die Zahl der Annahmestellen so viel größer ist als die Zahl der Websites, hat hier die Erklärung.
Was von einer Erlaubnis zu erwarten ist und was nicht
Ich fasse die Haltung zusammen, die ich an dieses Thema anlege. Eine deutsche Sporterlaubnis ist ein Schutzversprechen an den Spielenden, kein Preisversprechen. Sie garantiert Identitätsprüfung, Limit, Sperrsystem, Treuhandkonto und Zahlung nur vom eigenen Konto. Sie garantiert keine bessere Quote, keinen großzügigeren Bonus und kein größeres Wettprogramm. Wer sie als Qualitätssiegel für das Geschäftsgebaren eines Hauses liest, liest zu viel hinein.
Die Prüfung ist schnell gemacht und dauert zwei Minuten. Die Whitelist öffnen, die Domain suchen, Halter und Erlaubnisdatum notieren. Wer das tut, ist jedem Marketingversprechen voraus. Wer es nicht tut, verlässt sich auf eine Zahl, die er nicht geprüft hat, und auf eine Erlaubnis, die er nicht kennt.
Häufig gestellte Fragen
Wie prüfe ich, ob ein Wettanbieter tatsächlich auf der GGL-Whitelist steht?
Auf der Seite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder findest du die Übersicht der erlaubten Anbieter nach § 9 Abs. 8 GlüStV. Suche dort die Domain, nicht den Markennamen. Vergleiche Halter und Erlaubnisdatum. Eine .de-Domain allein beweist nichts, ein Siegel im Footer ebenso wenig.
Was bedeuten das Einzahlungslimit von 1.000 € und das Sperrsystem OASIS praktisch?
Das Limit aus § 6c GlüStV gilt je Kalendermonat über alle erlaubten Anbieter zusammen und wird über die Limitdatei LUGAS durchgesetzt. OASIS ist das bundesweite Sperrsystem; Einträge werden bei Registrierung und Login abgeglichen. Offshore-Angebote hängen an keiner der beiden Dateien.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Weil Sportwetten nach § 4 Abs. 1 GlüStV nur mit deutscher Erlaubnis veranstaltet und vermittelt werden dürfen. Eine Aufsicht aus einem anderen Rechtsraum hat hier keine Wirkung. Die GGL warnt ausdrücklich vor solchen Angeboten — im September 2026 nannte sie Platincasino als Beispiel.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer und wer trägt sie?
Nach §§ 16 bis 25 RennwLottG beträgt sie 5,3 Prozent auf den um die Steuer verminderten Einsatz; das entspricht rund 5,03 Prozent des eingezahlten Betrags. Schuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter. Ob er sie an die Spielenden weitergibt, entscheidet er selbst.
Deckt die Sporterlaubnis auch Slots, Poker und Casinospiele ab?
Nein. Die Whitelist führt getrennte Erlaubnisse, und eine Sporterlaubnis erstreckt sich nicht auf virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Online-Casino-Spiele. Ein Haus wie Sportingbet hat dafür zwei Erlaubnisse mit zwei Daten; AdmiralBet betreibt sie auf einer eigenen Domain.
Nach welchen Kriterien werden Wettanbieter in einem Vergleich bewertet?
Vier Größen tragen das Urteil: Status und Halter auf der Whitelist, das Erstdatum der Sporterlaubnis, die Spielerschutzmechanismen, die an der Erlaubnis hängen, und die Zahlungswege aus den Bedingungen des Anbieters. Quoten oder Bonusstaffeln ohne Markt- und Zeitangabe gehören nicht dazu.
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Inhalt erstellt vom Team «Wettanbieter mit Einzahlungsbonus»
