Die besten Wettanbieter mit Bitcoin im Vergleich: zehn Angebote, null deutsche Erlaubnisse
Was passiert, wenn jemand in Deutschland nach einem Wettanbieter mit Bitcoin sucht? Er findet Angebote. Viele sogar. Was er nicht findet, ist ein Permit. Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt in ihrem Stand vom 2. Oktober 2026 dreißig Einträge, davon siebenundzwanzig mit einer Erlaubnis für Sportwetten und drei ausschließlich für Pferdewetten. Unter allen gelisteten Domains ist keine einzige, auf der sich mit Bitcoin einzahlen ließe. Der Grund ist kein Zufall und keine Lücke im System, sondern die Zahlungsregel selbst: Erlaubte Anbieter dürfen Zahlungen nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen der spielenden Person annehmen, anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich unzulässig. Wer heute eine Krypto-Option bewirbt, wirbt mit dem Verstoß.

Stand: 30. Oktober 2026, abgeglichen mit der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in der Fassung vom 2. Oktober 2026.
Risiko zuerst: was außerhalb der Aufsicht nicht mehr greift
Die Reihenfolge in diesem Text ist Absicht. Wer nach Krypto-Wetten sucht, will in der Regel zuerst eine Liste, dann die Zahlungswege und irgendwann die Frage nach der Erlaubnis. Diese Reihenfolge ist rückwärts. Denn alles, was den Wert einer Wette ausmacht jenseits der Quote — ein Limit, das einen Einzahlungsrausch bremst, ein Register, das eine Sperre auch beim Konkurrenten durchsetzt, eine Behörde, die im Streitfall anrufbar ist — hängt nicht an der Währung, sondern am Permit. Ohne Permit fällt der Schutz weg, und der Bitcoin bleibt.
Was ein Spielerschutzsystem konkret leistet, lässt sich in Zahlen fassen. Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags liegt standardmäßig bei 1.000 € je Kalendermonat und gilt über alle Anbieter hinweg, technisch abgewickelt über die LUGAS-Limitdatei. Eine Erhöhung ist kein Selbstbedienungsvorgang: Nur ein Anbieter, dessen Erlaubnis das erlaubt, darf für eine einzelne Person höher gehen, bis 10.000 €, in einem engen Korridor bis 30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Spielenden, und ausschließlich auf nachweisbaren Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft genügt dafür nicht. Senken wirkt sofort, anheben erst nach sieben Tagen.
Das ist die erste Kostenzeile dieser Seite, und sie ist gegen die Erwartung gerichtet, die eine Krypto-Seite normalerweise bedient. „Ohne Einzahlungslimit“ klingt nach Freiheit. In der Praxis ist es vor allem das: Ohne Limit gibt es keinen Mechanismus mehr, der einen schlechten Abend vorzeitig beendet. Wer 1.000 € im Monat für sich als zu eng empfindet, hat über den regulären Weg einen Antrag, einen Nachweis und eine Woche Wartezeit. Wer 1.000 € als genau richtig empfindet, verliert dieses Schutzgeländer in dem Moment, in dem er auf eine nicht gelistete Domain wechselt.
OASIS, LUGAS und der Panikbutton: drei Werkzeuge, ein Verlust
Hinter dem Limit stehen zwei Dateien mit unterschiedlichen Aufgaben, und beide werden gern in einen Topf geworfen. OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem nach §§ 8, 8a, das bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt wird. Wer sich dort sperren lässt und dabei einen Zeitraum nennt, ist mindestens drei Monate gesperrt; ohne Angabe mindestens ein Jahr. LUGAS ist dagegen die Limitdatei, die die Einzahlungsgrenze über alle Anbieter hinweg durchsetzt, und zugleich eine Aktivitätsdatei, mit der paralleles Spielen bei mehreren Anbietern unterbunden wird (§ 6h).
Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 ist die dritte Ebene und die unterschätzteste. Er löst eine sofortige Sperre für 24 Stunden aus. Kein Formular, kein Nachweis, kein Anruf. Ein Knopf, der wirkt, weil er wirken muss — in genau dem Moment, in dem sonst niemand mehr eine vernünftige Entscheidung trifft.
Auf einer Offshore-Seite existiert keines dieser drei Werkzeuge. Nicht eingeschränkt, nicht schwächer, sondern nicht vorhanden: Diese Angebote sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen, und ohne Anschluss gibt es technisch nichts, was eine Sperre transportieren könnte. Eine Selbstsperre bei einem deutschen Anbieter erreicht einen nicht lizenzierten Anbieter nicht. Der Nutzer, der sich sperren will, muss sich dort auf eine Kundenmail verlassen, die niemandem etwas schuldet. Das ist die zweite Kostenzeile, und sie ist teurer als die erste.
Dazu kommt ein Risiko, das mit dem Verhalten nichts zu tun hat: die Kursschwankung. Wer in Bitcoin einzahlt, wettet ab diesem Moment in zwei Richtungen gleichzeitig, auf das Ergebnis eines Spiels und auf den Kurs einer Währung. Ein Gewinn von zehn Prozent auf der Quote kann von einem Kurseinbruch innerhalb derselben Woche aufgefressen werden. Kein deutscher Anbieter bürdet einem das auf.
Wem dieser Weg trotzdem zu teuer ist, und wem nicht
Es gibt Leser, für die die Abwägung anders ausfällt, und die soll diese Seite nicht mit einer pauschalen Warnung abspeisen. Wer ausschließlich in kleinen Beträgen spielt, keine Limits braucht, sich über ein Register kontrolliert und im Streitfall eine Behörde anrufen möchte, für den ist die Sache klar: Die Kryptoroute ist der schlechtere Handel, unabhängig von der Quote. Wer dagegen schon heute gelegentlich auf ausländischen Seiten unterwegs ist, sollte wissen, was er dabei weglegt — nicht moralisch, sondern konkret: die Sperre, die auch beim nächsten Anbieter gilt, das Limit, das über alle Konten summiert wird, und den Weg, auf dem ein Guthaben nach Kontoschließung innerhalb von fünf Arbeitstagen kostenfrei ausgezahlt wird (§ 6b Abs. 6-7). Auf einer nicht gelisteten Seite ist das Guthaben kein geschütztes Treuhandguthaben, sondern eine Forderung gegen eine Gesellschaft mit Sitz irgendwo.
Der letzte Punkt verdient eine eigene Zeile, weil er bei Krypto-Plattformen systematisch untergeht: Bei erlaubten Anbietern liegen Spielergelder auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Sicher ist das nicht deshalb, weil der Betreiber so freundlich ist, sondern weil es ihm vorgeschrieben wurde.
Grundlagen: warum Bitcoin und der deutsche Wettmarkt nicht zusammenfinden
Bevor irgendjemand beurteilt, ob ein Krypto-Wettangebot etwas taugt, gehört ein Satz dorthin, wo das Missverständnis entsteht. Bitcoin ist nicht in erster Linie ein Spekulationsobjekt, sondern ein Zahlungsmittel außerhalb des Bankensystems. Genau darin liegt sein Reiz, und genau darin liegt das Problem für den regulierten deutschen Sportwettenmarkt.

Auch außerhalb der Wettwelt hat das Zahlungsmittel eine nachlesbare Biographie. Die Maximalmenge von Bitcoin ist auf 21 Millionen Einheiten begrenzt. Das Netzwerk startete am 3. Januar 2009, als im Genesisblock die ersten 50 Bitcoin entstanden. Neue Einheiten entstehen bis heute in Blöcken, von denen im Mittel etwa alle zehn Minuten einer gebildet wird; die Belohnung je Block halbiert sich nach jeweils 210.000 Blöcken. Das geschah mehrfach: bis November 2012 gab es 50 Bitcoin pro Block, bis Juli 2016 waren es 25, bis Mai 2020 noch 12,5, bis April 2024 nurmehr 6,25 — und seitdem werden 3,125 Bitcoin je neuem Block ausgezahlt. Ein System, das planvoll knapp wird.
Wer eine Währung ohne zentrale Instanz entwirft, muss sie erklären. Das Papier, das Bitcoin beschreibt, erschien unter dem Pseudonym „Satoshi Nakamoto“ und trägt den Titel „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“; es wird auf den 1. Oktober 2008 datiert. Der erste reale Warenaustausch folgte am 22. Mai 2010, als zwei Pizzen gegen 10.000 Bitcoin den Besitzer wechselten. Erst im Nachhinein wurde daraus eine hübsche Anekdote über verpasste Chancen.
Rechtlich hat der Währungsbegriff mehr Klärung erfahren als der Wettbegriff. Der Europäische Gerichtshof entschied am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. In Deutschland dauerte es länger: Erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 klärte die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin, zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln. Sechs Jahre zwischen einer Steuerbefreiung in Luxemburg und einer halbwegs belastbaren Verwaltungsanweisung in Berlin — eine Geschwindigkeit, die gut erklärt, warum Aufsichtsbehörden bei neuen Zahlungswegen lieber langsam und streng sind als schnell und offen.
Und genau das sind sie. § 6b Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags schreibt vor, dass Einzahlungen nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen kommen dürfen, geführt bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt. Man kann diese Regel als Misstrauen lesen. Man kann sie auch als die eine Vorschrift lesen, die verhindert, dass sich jemand mit dem Geld eines Dritten an einem Wettschein versucht. Für die Frage dieser Seite ist die Folge eindeutig: Der Mechanismus, der Krypto aus dem erlaubten deutschen Sportwetten heraushält, ist derselbe, der anonyme Prepaid-Karten und Bargeld heraushält.
Was Bitcoin als Zahlungsweg für Sportwetten leistet — und was es kostet
Die Suche nach einem Anbieter mit Bitcoin-Zahlung führt zu einer Handvoll Plattformen, und die sollte man sich einzeln ansehen. Vorher zwei Dinge, die für alle gelten.
Erstens: Die Zahlungsweise selbst. Bitcoin-Zahlungen werden dauerhaft in der Blockchain gespeichert und sind pseudonym, nicht anonym. Wer glaubt, eine Krypto-Einzahlung mache ihn unauffindbar, verwechselt Pseudonymität mit Anonymität; die Transaktion bleibt für immer sichtbar, und die Verknüpfung zur Person ist keine technische Unmöglichkeit, sondern eine Frage des Aufwands. Es gibt auch eine praktische Kehrseite, die in keinem Marketingtext steht: Eine Auszahlung in Bitcoin ist nur dann etwas wert, wenn der Kurs in der Zwischenzeit nicht die Arbeit einer ganzen Gewinnserie zunichtegemacht hat. Wer 5 € einsetzt und 5 € auszahlen lässt, handelt sich einen zweifachen Kursspielraum ein, um ein Wettverhalten zu finanzieren, das ihn ohnehin nichts kostet — das ist kein Vorteil, das ist Bewegung ohne Zweck.
Zweitens: Der Auszahlungsweg. Eine Auszahlung an eine Bitcoin-Adresse lässt sich nicht zurückholen. Bei einer Überweisung auf das eigene Konto gibt es Institute, die einen Fehler korrigieren können. Bei einer Blockchain-Transaktion gibt es das nicht, und es gibt auch keine zentrale Stelle, die einen Streit entscheidet. Auf einer nicht gelisteten Plattform kommt hinzu, dass die Erlaubnis als solches nicht existiert und damit niemand da ist, bei dem sich eine Auszahlung durchsetzen ließe.
Bei der Wahl einer Wallet gilt sinngemäß dasselbe wie bei einem Zahlungskonto: Wer die Verfügungsgewalt selbst behalten will, braucht eine Wallet, bei der er die Schlüssel selbst hält; wer die Bequemlichkeit einer Börse wählt, gibt einen Teil der Kontrolle ab. Spielergelder und Wallet-Guthaben sind dabei zwei getrennte Töpfe — das eine liegt beim Anbieter, das andere bei einem selbst, und im Streitfall sind es zwei verschiedene Zuständigkeiten.
Die Suche nach seriösen Krypto-Wettanbietern endet bei der Whitelist
„Seriös“ ist im Zusammenhang mit Sportwetten kein Gefühl, sondern eine prüfbare Eigenschaft. Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 ist der einzige belastbare Test einer Erlaubnis, und sie ist öffentlich einsehbar. Wer wissen will, ob ein Anbieter Sportwetten mit deutscher Erlaubnis veranstalten darf, schaut dort nach, ob genau die Domain gelistet ist, die er nutzt.
Ein Detail ist dabei mehr als ein Detail. Unter einer Erlaubnis nimmt nur die Domain Sportwetten an, die im Sportwetten-Eintrag steht. Ein Anbieter kann für virtuelle Automatenspiele oder Online-Poker eine eigene Erlaubnis halten — das sind andere Lizenzen mit anderen Regeln. Wer das übersieht, schließt von einem erlaubten Casino-Bereich auf ein erlaubtes Sportwetten-Angebot und liegt daneben. Zweitens beweist die Endung .de gar nichts: Jede gelistete Domain trägt sie, aber eine .de-Adresse ohne Eintrag ist genauso wenig eine Erlaubnis wie ein Firmensitz in Malta. Drittens zeigt die Whitelist nur Erstdaten, kein Enddatum. Wer dort ein Ablaufdatum sucht, sucht etwas, das nicht existiert.
Und wer sich trotzdem bei einer nicht gelisteten Adresse anmeldet, sollte ein Wort kennen: unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags. Die Behörde warnt ausdrücklich davor — am 17. September 2026 etwa vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“. Eine Warnung dieser Art ist keine Formsache.
Was ein Anbieterwechsel kostet, wenn das Limit mitwandert
Anonymität hat einen Preis, der erst bei genauerem Hinsehen sichtbar wird, und er liegt nicht dort, wo die Werbung ihn vermutet. Wer sich bei einem erlaubten Anbieter verifiziert, gibt seine Identität preis und bekommt dafür ein Limit, das über alle Anbieter summiert wird. Wer sich für die Krypto-Route entscheidet, gibt seine Identität nicht preis und verliert genau dieses summierte Limit. Die Frage ist nicht, ob einem Datenschutz etwas wert ist. Die Frage ist, was man dafür bezahlt — und auf dieser Seite bezahlt man mit der einzigen Bremse, die bei mehreren Konten gleichzeitig noch funktioniert.
Der zweite Kostenpunkt ist die Steuer. Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18). Das sind rund 5,03 % des eingezahlten Betrags, nicht 5,3 % des Einsatzes; wer die beiden Zahlen gleichsetzt, rechnet zu grob. Schuldner ist nicht der Wettende, sondern der Veranstalter der Wette (§ 19). Ob und wie er sie weitergibt, entscheidet jeder Anbieter für sich — belastbar steht das nur in seinen eigenen Bedingungen, nie in einer allgemeinen Faustregel. Ein Punkt, der dabei oft übersehen wird: Die Steuer trifft auch Anbieter ohne Erlaubnis. Eine gezahlte Wettsteuer ist also kein Nachweis einer Lizenz. Und wer jetzt denkt, die Steuer fresse die Quote auf: Nein, sie senkt sie, und genau deshalb steht sie hier — nicht als Empörung, sondern als Rechengröße.
Der Vergleich: zehn Anbieter, zwei Gruppen, ein Kriterium
Die folgende Übersicht führt die zehn Plattformen, die sich einem deutschen Spieler in diesem Umfeld tatsächlich zeigen, und ordnet sie nach dem einzigen Merkmal, das eine belastbare Aussage trägt: der Erlaubnis. Die Reihenfolge ist kein Ranking und keine Empfehlung. Sie folgt dem Permit, nicht dem Krypto-Angebot, und sie trennt zwei Gruppen, die nicht vermischt werden dürfen.
| Anbieter | Eintrag in der Whitelist der GGL | Inhaber der Erlaubnis | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| bpremium | gelistet, Sportwetten | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022 |
| 888sport | gelistet, Sportwetten | 888 Germany Limited | 30.06.2021, Folgeerlaubnis 15.12.2022 |
| Winamax | gelistet, Sportwetten | WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021, Folgeerlaubnis 08.12.2022 |
| Sportingbet | gelistet, Sportwetten | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022 |
| Bet3000 | gelistet, Sportwetten | I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Tiptorro | gelistet, Sportwetten | Torro Tec Limited | 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022 |
| Playzilla | nicht gelistet | k. A. | k. A. |
| RocketPlay | nicht gelistet | k. A. | k. A. |
| 22Bet | nicht gelistet | k. A. | k. A. |
| Sportaza | nicht gelistet | k. A. | k. A. |
Was diese Tabelle nicht leistet, ist ebenso wichtig wie das, was in ihr steht. Sie nennt kein Merkmal, an dem sich ein Krypto-Angebot erkennen ließe, weil es ein solches Merkmal nicht gibt: Sechs Anbieter mit Erlaubnis für Sportwetten, vier ohne. Keiner der sechs erlaubten nimmt Bitcoin an, und keiner der vier nicht gelisteten hat eine deutsche Erlaubnis. Die Spalte mit dem Erlaubnisinhaber ist für die zweite Gruppe leer — nicht, weil dort niemand stünde, sondern weil eine Whitelist naturgemäß nur führt, was auf ihr steht. Für die vier nicht gelisteten Plattformen ist die Genehmigungslage schlicht keine Angabe, die eine deutsche Aufsicht machen könnte.
Der zweite Befund ist unangenehmer für die Erwartung, die der Suchbegriff trägt. Wer „beste Wettanbieter mit Bitcoin“ eingibt, erwartet eine Rangfolge der Krypto-Offerten. Was er bekommt, sind zwei Namen und zwei Kurzprofile aus einer anderen Rechtsordnung. Die vier Plattformen ohne Permit werden hier trotzdem einzeln beschrieben, weil man wissen sollte, was einem begegnet. Sie werden nicht weiterempfohlen. Und der Hinweis, der bei jedem von ihnen am wichtigsten ist: Sie sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen, und für Spielende in Deutschland ist ihr Angebot unerlaubtes Glücksspiel.
Wer die eigene Domain prüfen möchte, geht den umgekehrten Weg dieser Tabelle und schaut nicht auf den Anbieter, sondern auf den konkreten Eintrag: Steht die Domain im Sportwetten-Eintrag der Whitelist, ist die Erlaubnis gedeckt. Steht sie unter einer Casino- oder Poker-Erlaubnis, ist nichts gedeckt, was Sportwetten betrifft.
Die Rechtslage: Erlaubnis, Sperrregister und die Frage der Rückforderung
Die Regelungskette beginnt bei der Behörde. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) arbeitet nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis, Sportwetten im Internet zu veranstalten und zu vermitteln (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1), sie beaufsichtigt und sie verhängt Bußgelder (§ 28a). Die Steuer ist ausdrücklich nicht ihre Sache, sondern die des Finanzamts — eine Zuständigkeitstrennung, die sich in jeder Diskussion über Wettanbieter als nützlich erweist.

Eine Ersterlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1). Und die Whitelist zeigt nur Erteilungsdaten, nie ein Enddatum. Wer dort ein Ablaufdatum sucht, sucht vergeblich.
Was in Deutschland überhaupt gewettet werden darf
Ein Abschnitt, der bei Krypto-Angeboten regelmäßig übersehen wird und die eigentliche Differenz ausmacht. Erlaubt sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorfälle darin, als Einzel- oder Kombinationswette (§ 21 Abs. 1) — und nur Wettarten, die die Behörde im Sportwettprogramm zugelassen hat (§ 21 Abs. 5).
Livewetten sind enger gefasst, als viele annehmen. Während eines laufenden Ereignisses darf nur auf das Endergebnis oder auf den nächsten Treffer, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente in Sportarten gewettet werden, in denen solche Ereignisse selten sind (§ 21 Abs. 4). Das nächste Tor im Fußball, ja. Der nächste Satz im Tennis, ja. Der nächste Punkt im Tennis, nein. Der nächste Korb im Basketball, nein. Wer von einer ausländischen Plattform ein Liveprogramm mit Punkt-für-Punkt-Märkten gewohnt ist, verliert das hier.
gesperrt sind Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — nach der Praxis der Behörde zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Dazu kommen manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. E-Sport: Die Behörde stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Ein lizenziertes E-Sport-Wettangebot gibt es in Deutschland nicht.
Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Und ein Satz, der in Diskussionen über Limits regelmäßig falsch zitiert wird: Für Sportwetten gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze je einzelne Wette. Das Einzahlungslimit ist ein Monatslimit über alle Anbieter, keine Einsatzobergrenze.
Sperre, Limit, Verifizierung: die Regeln, die den Unterschied machen
Teilnehmen darf man ab 18 (§ 4 Abs. 3). Ein Konto je Anbieter mit vollständiger Verifizierung (§ 6a). Vor der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Das ist kein Bürokratismus, sondern die Antwort auf ein bekanntes Muster: erst spielen, dann Auszahlung verweigern, dann Unterlagen verlangen.
Der Rest steht bereits im Abschnitt OASIS, LUGAS und der Panikbutton: drei Werkzeuge, ein Verlust — das Monatslimit über LUGAS, OASIS mit drei Monaten oder einem Jahr Mindestdauer, der Panikbutton mit seinen 24 Stunden. Wer die Schutzmechanismen im Einzelnen braucht, findet sie in den Abschnitten zuvor; hier geht es um die Rechtsfolgen.
Und da wird es für Krypto-Anbieter eng. Wer Sportwetten für Menschen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis anbietet, veranstaltet unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1). Eine Erlaubnis aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Bedeutung. Die Behörde mag das nicht kommentieren, weil sie lieber warnt — siehe die Warnung vor illegalen Angeboten. Strafrechtlich stehen das Veranstalten nach § 284 des Strafgesetzbuchs mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und das Bewerben mit bis zu einem Jahr; die Teilnahme nach § 285 mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Ob einzelne Spielende strafrechtlich verfolgt werden, ist nicht festgestellt. Wer daraus eine Drohkulisse baut, dramatisiert, und wer daraus ein Freibriefchen macht, verharmlost.
Die Durchsetzung läuft über Untersagungsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren (§ 9) — Werkzeuge, die bei einer Domain mit wechselndem Namen mühsam, aber nicht wirkungslos sind.
Die Plattformen im Einzelnen
Zehn Namen, zwei Gruppen. Die Reihenfolge folgt der Erlaubnis; innerhalb der Gruppen steht das Erstdatum der Genehmigung im Abschnitt Der Vergleich, nicht in den Abschnitten, weil ein älteres Datum nichts über den Wert des Angebots sagt. Die sechs erlaubten Anbieter haben jede der im Abschnitt Die Rechtslage erläuterten Regeln hinter sich. Bei den vier übrigen beschreibt dieser Text, was sie zeigen, und sagt dazu, was fehlt.
bpremium: Erlaubnis über einen Namen, den man nicht in der Domain findet
Der erste Eintrag dieser Liste enthält eine Lehre, die mehr wert ist als sein Datum. Als Anbieter von bpremium führt die Whitelist die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta. Wer nach „Ladbrokes (Deutschland) Limited“ googelt und dann in der Whitelist sucht, wird stutzen: Dieses Unternehmen ist über bpremium mit einer Erstgenehmigung vom 9. Oktober 2020 und einer Folgegenehmigung vom 21. Dezember 2022 eingetragen — die Whitelist führt hier jedoch zugleich die Domain partypoker für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele mit Erstdatum 10. November 2022, sprich: ein Lizenznehmer, mehrere Domains, je eigene Erlaubnisse.
Anschließend wird es spannend: Dasselbe Impressum, das die Sportwetten-Erlaubnis nennt, trägt die Aussage, dass bpremium unter denselben Rechten läuft, die auch partypoker nutzen — ein Multi-Brand-Konstrukt, bei dem der Sportwetten-Teil und der Casino-Teil über getrennte Lizenzen laufen und über getrennte Regeln verfügen. Wer sein Wettkonto mit dem Casino-Konto verwechselt, greift zu kurz. Die Whitelist führt für bpremium eine Sportwetten-Erlaubnis. Wer dort Sportwetten abschließt, ist über diese gedeckt. Was er nicht mitgewonnen hat, ist ein Argument dafür, dass die Casino-Seite derselben Gruppe unter denselben Regeln läuft; ein Casino-Limit ist kein Wettlimit.
Warum bpremium trotzdem am Anfang dieser Liste steht, ist banal: als deutsche Domain im Sportwetten-Eintrag einer Whitelist, die sehr deutlich zeigt, wie die Dinge hier laufen. Wer bei einem Anbieter mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit 2020 spielt, spielt auf einer Seite, auf der § 6b Abs. 4 jeden anonymen Zahlungsweg ausschließt. Genau das ist der Kern.
Urteil. Der Anbieter hat, was man auf dieser Seite braucht: eine Erlaubnis, auf deren Domain. Wer eine Krypto-Option sucht, wird hier nicht fündig, und das ist kein Mangel, sondern die Bedingung für alles Übrige.
888sport: eine Erlaubnis, die zu einer der ältesten Marken im Markt gehört
Bei 888sport interessiert weniger der Markenname als die Gesellschaft dahinter. Die Whitelist nennt für 888sport als Inhaber 888 Germany Limited, Erstgenehmigung vom 30. Juni 2021, Folgegenehmigung vom 15. Dezember 2022. Das passt zu einer Gruppe, deren Holdinggesellschaft 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar ist und deren Aktie seit September 2005 an der London Stock Exchange gehandelt wird — ein Unternehmen mit einer Historie, die sich nachlesen lässt, statt in einer Fußzeile zu behaupten.
Das ist mehr wert, als es klingt. Bei Krypto-Plattformen ist die wichtigste Frage meistens unbeantwortet: Wer steht dahinter, und wo kann ich das nachsehen? Bei einer börsennotierten Gruppe mit zwei Jahrzehnten öffentlicher Berichterstattung ist diese Frage beantwortet, ohne eine Recherche zu betreiben. Für Spielende, die ohnehin nur eine Sache wissen wollen — bekomme ich mein Geld — ist das die relevante Information, und sie ist hier zugänglicher als in mancher Krypto-Fußzeile.
Urteil. Zwei Jahrzehnte Börsennotiz und ein Permit seit 2021 sind keine Spannung, sondern eine Zusage über Prüfbarkeit. Wer den Wert eines Anbieters an der Frage misst, ob jemand haftet, bekommt hier die solidere Antwort.
Winamax: eine Erlaubnis, die hier weit älter ist als die Domain
Winamax ist in der deutschen Erlaubnisliste älter, als die Domain vermuten lässt. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der WINAMAX SA am 29. Juni 2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten und verlängerte sie mit Bescheid vom 8. Dezember 2022; die Aufsicht liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die Whitelist führt den Anbieter entsprechend mit Erstdatum 29. Juni 2021.
Zwei Absätze der Whitelist-Regeln treffen Winamax besonders, und beide haben mit der Zahlung zu tun. Zahlungen dürfen nur von einem eigenen Konto kommen, und anonyme Mittel sind unzulässig — ein Anbieter, der eine Zeit lang über ein Einzahlungslimit diskutiert wurde, hat mit dieser Regel die Grenze so oder so fixiert. Wer sein Geld per Karte oder Überweisung einzahlt, hat hier denselben Aufwand wie überall und kein Ausschlusskriterium. Wer auf eine anonyme Einzahlung spekuliert, wird enttäuscht, sobald er sich registriert.
Urteil. Nicht die Erlaubnis ist hier die Frage, sondern die Zahlungsroutine. Wer ohnehin über sein Konto einzahlt, merkt von der ganzen Krypto-Diskussion nichts, sobald das Limit einmal sitzt — was auf der einen Seite der Vorteil ist und auf der anderen die Bremse, die diese Seite geschuldet hat.
Sportingbet: eine Erlaubnis, die zeigt, dass Sportwetten und Casino zwei Welten sind
Sportingbet ist der sauberste Beleg für etwas, das in der Krypto-Diskussion fast nie auftaucht. Die Whitelist führt für Sportingbet zwei getrennte Genehmigungen: die Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21. Dezember 2022 und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15. November 2022. Aufsichtsbehörde ist in beiden Fällen die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Ein Erstdatum aus 2020 trägt der Sportwetten-Eintrag des Unternehmens ebenfalls.
Wer ein Sportwetten- und ein Casino-Konto als ein Produkt betrachtet, verwechselt zwei Erlaubnisse mit unterschiedlichen Regeln. Das ist genau das Missverständnis, aus dem die falsche Erwartung entsteht, ein deutscher Anbieter könne sich bei den Zahlungswegen so verhalten wie eine Offshore-Plattform. Kann er nicht, weil jede dieser Erlaubnisse eigene Bedingungen trägt.
Urteil. Wer heute nach einem Krypto-Angebot sucht, findet hier ein Gegenbeispiel, das den Vergleich erst sinnvoll macht. Die Nutzlosigkeit dieser Information für Krypto-Fans ist ihre Nützlichkeit.
Bet3000: die jüngste Erlaubnis in dieser Gruppe — und die interessanteste
Bet3000 ist der Anbieter, dessen Erlaubnis am wenigsten Geschichte und am meisten Aussagekraft hat. Als Veranstalter der Sportwetten unter Bet3000 führt die Whitelist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta; eingetragen ist eine Erlaubnis für diese Domain mit Erstdatum 22. April 2026. Keine Folgeerlaubnis, keine alte Historie, ein Neuzugang im Markt.
Ein Erstantrag 2026 statt 2020 sagt nichts über die Qualität des Angebots. Er sagt etwas über die Zulassungshürde: Wer in diesem Markt neu zugelassen wird, hat die Verifizierungspflicht, die Zahlungsregel und das Limitdach akzeptiert, bevor er die erste Wette annimmt. Für einen Anbieter, der sich gegenüber einer Krypto-Konkurrenz profilieren könnte, ist das eine bewusst eingegangene Einschränkung. Das Erstdatum ist deshalb kein Makel, sondern ein Hinweis: Die Nummer, die in einer Krypto-Übersicht als Nachteil gelesen würde, ist hier die Bedingung des Angebots.
Urteil. Das junge Erstdatum liest sich in der Liste der Krypto-Anbieter als Nachteil und in dieser als Beleg für das Gegenteil. Für Spielende, die eine Erlaubnis wichtiger finden als ein Einzahlungs-Limit, das sie ohnehin nie ausreizen, ist die Neuzulassung kein Grund zur Skepsis.
Tiptorro: eine Erlaubnis, die vor allem eines ist — eine App
Tiptorro unterscheidet sich in einem Punkt von allen anderen Anbietern dieser Liste. Die Erlaubnis steht nicht nur in der Whitelist, sondern auch dort, wo Nutzer sie tatsächlich sehen: Die Tiptorro-App wird im App Store von der Torro Tec Limited (Malta) angeboten, die sich als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder beschreibt. Die Whitelist bestätigt den Eintrag für Tiptorro mit einem Erstdatum vom 30. Juni 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022.
Wer diese Seite liest, weil er eine App statt einer Website will, bekommt hier die Information, die bei Krypto-Anbietern am schwersten zu bekommen ist: Wer die App anbietet. Nicht ein Firmenname in einer Fußzeile, sondern eine Zuordnung, die sich an der Stelle nachlesen lässt, an der sie Anwendung findet. Die Erlaubnis ist damit nicht nur nachprüfbar, sondern auch über den Verbreitungsweg sichtbar.
Urteil. Die Erlaubnis ist hier nicht bloß nachweisbar, sondern an genau der Stelle ausgewiesen, an der ein Spieler sie sucht. Wer die App zuerst und die Website danach findet, bekommt dieselbe Auskunft.
Playzilla: ein Sportsbook mit Live-Wetten und Betreiberangaben, die nichts klären
Playzilla ist der erste der vier Namen, die in Deutschland keine Erlaubnis haben. Das Angebot selbst wird auf der eigenen Seite mit einem Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten beschrieben, also mit genau den beiden Elementen, die im erlaubten Markt am engsten reguliert sind: Livewetten sind auf Endergebnis und nächsten Treffer begrenzt, virtuelle Sportwetten gar nicht.
Wer sich das vor Augen hält, sieht die Differenz schnell: Ein Krypto-Sportsbook kann sich mit einem Liveprogramm schmücken, weil es dessen Grenzen nicht kennt: statt auf fünf erlaubte Spielarten auf alles, was die Plattform anbietet. Der Spieler gewinnt damit mehr Optionen und verliert gleichzeitig die Grundlage, auf der Optionen überhaupt bewertet wurden. Auf einer nicht erlaubten Plattform gibt es kein Sportwettprogramm, das einschränkt, was angeboten werden darf.
Urteil. Das Sportwetten-Angebot existiert, die Erlaubnis nicht. Wer die Wahlmöglichkeiten als Vorteil liest, muss wissen, dass sie nur existieren, weil die Grenzen fehlen, die sie anderswo definieren.
RocketPlay: Betreibergesellschaft auf Curaçao, keine deutsche Aufsicht in Sicht
RocketPlay zeigt das Muster am offensten. Nach eigenen Angaben wird die Plattform von Scores55 Tech B.V. betrieben, einer Gesellschaft mit Sitz in Curaçao und der Registrierungsnummer 162990. Eine hierzulande relevante Erlaubnis ist damit nicht verbunden — eine in Curaçao erteilte Genehmigung hat in Deutschland keine Bedeutung. Das Angebot umfasst einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten.
Wer nach der Nummer sucht, findet eine Gesellschaftsregistrierung, keine Aufsicht. Der Unterschied ist praktisch: Eine Registrierungsnummer dokumentiert, dass eine Gesellschaft existiert. Sie dokumentiert nicht, dass jemand prüft, ob Auszahlungen fristgerecht erfolgen, ob Limits eingehalten werden oder ob ein Guthaben im Insolvenzfall geschützt ist. Genau dort liegen die Risiken, die eine Sportwette von einer Wette unterscheiden, die man besser nicht macht.
Urteil. Eine Sitzadresse und eine Registrierungsnummer fassen die drei Fragen nicht an, die zählen: Wer beaufsichtigt, wer haftet, wo steht mein Geld.
22Bet: viele Sportarten, viele Märkte, kein deutsches Permit
22Bet führt auf der eigenen Seite einen Sportwetten-Bereich („Sports“) mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Das ist eine breite Palette, und genau darin liegt die Attraktivität für Krypto-Spieler: Weniger Regulierung erlaubt mehr Wettarten. In Deutschland sind Eishockey und Biathlon natürlich auch andereorts wettbar, die Breite ist also kein Alleinstellungsmerkmal. Was fehlt, ist das, was die Breite finanzierbar macht — und zwar nicht im Sinne des Nutzers, sondern im Sinne des Anbieters: die Spielerschutzmechanismen, die im erlaubten Markt den Preis der Lizenz sind.
Für Spielende, die ihre Sportarten wirklich breit streuen wollen, ist das die relevante Abwägung: Zufriedenheit mit dem Wettprogramm gegen den Verlust jedes Schutzes, den man bei einem erlaubten Anbieter hätte. Diese Entscheidung nimmt niemandem jemand ab.
Urteil. Ein Warenkorb voller Sportarten bei null Aufsicht. Wer rechnet, zahlt hier mit Sicherheit statt mit Geld.
Sportaza: eine Lizenz in der Fußzeile und kein Permit in Deutschland
Sportaza nennt in der Fußzeile die Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, als Lizenzgeber und Regulierer, mit der Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Eine Lizenz aus Anjouan hat in Deutschland keine Bedeutung. Ein Sportsbook mit Bonus- und Wettbedingungen existiert, das ist die betriebliche Seite.
Ein Anbieter, der eine Lizenznummer in die Fußzeile schreibt, tut genau das, was Krypto-Plattformen regelmäßig tun. Eine Nummer in einer Fußzeile ist einfach zu erzeugen und schwer zu überprüfen. Die Whitelist ist das Gegenmodell: eine kurze, öffentliche Liste, geführt von einer deutschen Aufsichtsbehörde. Wenn zwei Quellen dieselbe Auskunft geben — hier eine Fußzeile, dort eine Liste —, ist die Frage nicht, welche besser aussieht, sondern welche im Zweifel jemand verantwortet.
Urteil. Die Fußzeile nennt eine Behörde auf einer Insel im Indischen Ozean. In Deutschland liegt die Aufsicht in Halle, und dort steht dieser Anbieter nicht. Wer das als Formalie abtut, tauscht einen Aufsichtsweg gegen eine Nummer.
Und Bitcoin? Was die Whitelist dazu sagt
Nichts. Und das ist die eigentliche Antwort dieser Seite. Die Whitelist führt Erlaubnisinhaber nach Domains, und keine der gelisteten Sportwetten-Domains nimmt Bitcoin an, weil § 6b Abs. 4 es ausschließt. Wer bei einem der sechs erlaubten Anbieter ankommt, kommt bei einem Zahlungssystem an, in dem anonyme Mittel nicht vorgesehen sind. Wer hingegen bei einem der vier übrigen landet, landet bei einer Plattform ohne deutsches Permit und ohne Anschluss an OASIS und LUGAS.
Ein Anbieter mit Sitz in Malta kann eine Sportwetten-Erlaubnis für eine deutsche Domain halten. Das ist der einzige Weg, auf dem die beiden Dinge zusammenkommen. Außerhalb dieses Wegs gibt es keine Grauzone, sondern nur eine andere Rechtsordnung.
Wo man die Angaben selbst prüft, bevor Geld fließt
Die Angaben auf dieser Seite altern. Deshalb ein kurzer Weg, auf dem sich jeder Punkt selbst nachsehen lässt, ohne dass man einer Übersicht von gestern glauben muss.
Zuerst die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dort steht, welche Domain unter welcher Erlaubnis Sportwetten annehmen darf und wer die Erlaubnis hält. Ein Blick auf den Sportwetten-Eintrag genügt; steht die Domain nur unter Casino oder Pokerspielen, ist nichts gedeckt.
Dann das Impressum des Anbieters. Dort steht, wer betreibt, und dort sollte eine Aufsichtsbehörde genannt sein. Ein Impressum ohne Aufsichtsbehörde ist ein Ergebnis für sich.
Dann die eigenen Bedingungen des Anbieters, und zwar die Zahlungsbedingungen. Dort steht, welche Zahlungswege akzeptiert werden. Ein deutscher Anbieter wird jeden anonymen Weg ausschließen, weil er das muss. Ein ausländischer Anbieter wird Krypto nennen, weil er es darf.
Und zum Schluss der eigene Kontostand. Wer das Limit erhöhen will, prüft beim Anbieter, welche Nachweise verlangt werden. Wer es senkt, braucht keine. Die Richtung, in der ein Antrag durchgeht, ist die Richtung, in die der Markt reguliert ist.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Bitcoin
Nimmt ein Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis Bitcoin an, und woran lässt sich das prüfen?
Derzeit keiner der gelisteten Anbieter in Deutschland, weil Zahlungen nach § 6b Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags nur von einem Konto im eigenen Namen kommen dürfen und anonyme Zahlungsmittel unzulässig sind. Prüfen lässt sich das in der Whitelist nach § 9 Abs. 8 sowie in den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Warum sind anonyme Zahlungsmittel bei Sportwetten in Deutschland nicht zulässig, und was verlangt die Zahlung vom eigenen Konto?
Die Vorgabe soll verhindern, dass Wetten mit Geld Dritter finanziert werden, und verlangt deshalb ein Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut. Für den Alltag heißt das: Die Einzahlung läuft per Karte oder Überweisung, nicht über Bargeld, Prepaid oder eine Krypto-Adresse.
Was fehlt Anbietern ohne deutsche Erlaubnis bei Bitcoin-Wetten an Schutz, etwa OASIS, LUGAS und Aufsicht?
Ohne Erlaubnis fehlt der Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS und an die LUGAS-Limitdatei, damit auch das bundesweite Einzahlungslimit von standardmäßig 1.000 € je Kalendermonat, der Panikbutton mit seiner 24-Stunden-Sperre und jede deutsche Aufsicht über Auszahlungen oder Guthaben im Insolvenzfall.
Was besagen die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vom 19. März 2026 zur Rückzahlung von Einsätzen bei unlizenzierten Anbietern?
Generalanwalt Nicholas Emiliou hält in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) eine Pflicht zur Rückzahlung verlorener Einsätze grundsätzlich für möglich, mit einer Ausnahme: wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH die Frage am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) vorgelegt. Zugesagt ist niemandem etwas.
Wie wirkt sich die Sportwettensteuer von 5,3 % auf Quote und Auszahlung aus?
Die Steuer nach §§ 16-25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, rund 5,03 % des eingezahlten Betrags; sie schuldet der Veranstalter, nicht der Wettende. Ob er sie in die Quote einrechnet, entscheidet jeder Anbieter selbst und weist es nur in seinen eigenen Bedingungen aus.
Was bedeutet „ohne OASIS“ und „ohne LUGAS“ bei Bitcoin-Angeboten im Vergleich zum Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat?
Beide Register greifen nur bei erlaubten Anbietern. „Ohne OASIS“ heißt: Eine Selbstsperre bei einem deutschen Anbieter erreicht diese Plattform nicht. „Ohne LUGAS“ heißt: Das Einzahlungslimit von standardmäßig 1.000 € je Kalendermonat über alle Anbieter hinweg wird dort nicht mitgezählt, und paralleles Spielen bleibt unentdeckt.
Zahlungen – Wettanbieter mit Einzahlungsbonus
Inhalt erstellt vom Team «Wettanbieter mit Einzahlungsbonus»
